Die Masterprüfung dient dem Nachweis der erlangten künstlerischen Reife.
Die Masterprüfung ist eine das Masterstudium Kammermusik abschließende kommissionelle Prüfung. Prüfungsgegenstand sind die zentralen künstlerischen Fächer.
Voraussetzung zur Masterprüfung ist die Absolvierung aller im Curriculum vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer, sowie die positive Beurteilung der künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Masterarbeit.
Die das Studium abschließende Masterprüfung findet in zwei Teilen statt:
1. Vorspiel vor der Prüfungskommission. Die reine Vorspielzeit hat nicht unter 30 Minuten zu betragen. Die Reihenfolge kann vom Kandidaten/von der Kandidatin gewählt werden. Die positive Absolvierung dieses Prüfungsteiles ist die Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil in Form eines Konzertes.
2. Konzert; öffentlich angekündigter Auftritt vor Publikum im Umfang von mindestens 60 Minuten.
Bei der Erstellung des Masterprüfungsrepertoires soll die künstlerische Persönlichkeit und Selbstständigkeit der Kandidat_innen zur Geltung kommen. Es hat musikalisch und technisch anspruchsvolle, mit allen Sätzen vorbereitete Werke des Kammermusikrepertoires von der Klassik bis zur Gegenwart und einen repräsentativen solistischen Anteil (unbegleitet) zu enthalten. Das Masterprüfungsrepertoire muss mindestens 1 zeitgenössisches Werk enthalten und wird in Absprache mit dem/der Lehrenden erstellt. Es ist 3 Wochen vor dem 1. Prüfungsteil der Prüfungskommission vorzulegen. Die Prüfungskommission wählt das vorzutragende Programm 2 Wochen vor dem Prüfungstermin des 1. Teiles aus.
Repertoire für die Masterprüfung Kammermusik
Klavier:
a) Solo: Ein größeres Werk oder einige kleinere Werke der Romantik oder des 20. bzw. 21. Jahrhunderts.
b) Kammermusik:
Gruppe 1: 4 Sonaten mit Violine, Viola, Violoncello oder einem Blasinstrument aus folgenden Stilbereichen: Barock, Klassik, Romantik, 20. bzw. 21. Jahrhunderts.
Gruppe 2: 2 Klaviertrios sowie 1 Trio mit mindestens einem Blasinstrument aus den Stilbereichen Wiener Klassik, Romantik, 20. bzw. 21. Jahrhundert.
Gruppe 3: 2 Klavierkammermusikwerke in größerer Besetzung.
Streichinstrumente:
a) Solo: Ein repräsentatives Solowerk oder mehrere kürzere technisch und künstlerisch anspruchsvolle Stücke oder Sätze aus verschiedenen Werken.
b) Kammermusik:
Gruppe 1: 3 bedeutende Streichquartette aus verschiedenen Stilepochen oder 2 Streichquartette und ein Streichtrio
Gruppe 2: 2 Sonaten mit Klavier oder 1 Sonate mit Klavier und 1 Duo mit einem Streichinstrument
Gruppe 3: 1 Klaviertrio, Klavierquartett oder Klavierquintett und ein Werk mit mindestens 1 Blasinstrument
Gruppe 4: 1 großes Kammermusikwerk in gemischter Besetzung ab Sextett
Blasinstrumente:
a) Solo: Ein repräsentatives Solowerk oder mehrere kürzere technisch und künstlerisch anspruchsvolle Stücke oder Sätze aus verschiedenen Werken.
b) Kammermusik:
Gruppe 1: 2 Duos nach Wahl (Instrumente frei wählbar).
Gruppe 2: 3 Werke aus den Gattungen: Trio, Quartett oder Quintett
Gruppe 3: 3 Quintette, Sextette oder Oktette für Blasinstrumente
Gruppe 4: 1 großes Kammermusikwerk in gemischter Besetzung ab Sextett.
Aus den Gruppen 1, 2 und 4 ist mindestens ein Werk mit Klavier sowie mindestens eines mit einem oder mehreren Streichinstrumenten zu spielen.