Flöte

Das Lehrziel im "Zweiten Instrument" bzw. "Erweiternden Instrument" (ab WS 22/23) muss die sichere Beherrschung des Instrumentes für die Belange des Anfängerunterrichts sein. Als Orientierung können die Abschlusserfordernisse der Studienrichtung ME zum Vergleich herangezogen werden. Der Schwerpunkt "Zweites Instrument" / "Erweiterndes Instrument" ist generell unter dem Aspekt zu sehen, dass der Studierende auf seinem Hauptinstrument die Lehrbefähigung ohne Einschränkung erwirbt, und dort zum musikalisch, technisch und pädagogisch reifen Lehrer ausgebildet wird, dem man Verantwortlichkeit, Kritikfähigkeit und Transferleistung in Bezug auf sein zweites Instrument zutrauen kann.

Zulassung

1. Ein klassisches oder vorklassisches Flötenkonzert
2. Ein Stück freier Wahl
3. Eine Etüde ( z.B.: L.Drouet: 18 Etüden oder E. Köhler: Romantische Etüden op.66)

Eine Beratungskommission bestehend aus 3 Lehrenden entscheidet über die Zulassung zum
Schwerpunkt "Zweites Instrument" / "Erweiterndes Instrument".

Abschließendes Vorspiel

1. Eine Flötensonate aus dem Barock
2. Ein klassisches oder vorklassisches Flötenkonzert inkl. Kadenzen
3. Zwei Werke aus dem Bereich Romantik - Impressionismus - 20./21. Jh.

Das Vorspiel findet in kollegialem Kreis ( interner Klassenabend ) statt, in dem wenigstens drei Lehrende
anwesend sind.