Horn

Der Schwerpunkt "Zweites Instrument" bzw. "Erweiterndes Instrument" (ab WS 22/23) ist nur von Studierenden zu wählen, die bereits entsprechende Vorkenntnisse auf dem Instrument mitbringen. Das Lehrziel im "Zweiten Instrument" / "Erweiterten Instrument" muss die sichere Beherrschung des Instrumentes für die Belange des Anfängerunterrichts sein. Als Orientierung können die Abschlusserfordernisse der Studienrichtung ME zum Vergleich herangezogen werden.
Der Schwerpunkt "Zweites Instrument" ist generell unter dem Aspekt zu sehen, dass der Studierende auf seinem Hauptinstrument die Lehrbefähigung ohne Einschränkung erwirbt, und dort zum musikalisch, technisch und pädagogisch reifen Lehrer ausgebildet wird, dem man Verantwortlichkeit, Kritikfähigkeit und Transferleistung in Bezug auf sein zweites Instrument zutrauen kann.

Zulassung

1. Ein Stück freier Wahl

2. Ein Stück im Schwierigkeitsgrad z.B. von
- Wolfgang Amadeus MOZART: 1. oder 3. Konzert

3. Eine Etüde z.B. von
- B.Eduard Müller; C. Kopprasch

Eine Beratungskommission bestehend aus 3 Lehrenden entscheidet über die Zulassung zum Schwerpunkt "Zweites Instrument" / "Erweiterndes Instrument".

Abschließendes Vorspiel

1. Ein klassisches oder vorklassisches Hornkonzert

2. Ein Werk aus der Romantik bis zum 20. Jhdt.

Das Vorspiel findet in kollegialem Kreis ( interner Klassenabend ) statt, in dem wenigstens drei Lehrende anwesend sind.