Frauenförderung

Das Universitätsgesetz 2002 enthält mit § 41 ein Frauenfördergebot wie folgt:

„Alle Organe der Universität haben darauf hinzuwirken, dass in allen universitären Arbeitsbereichen ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern erreicht wird. Die Erreichung dieses Ziels ist durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch die Erlassung und Umsetzung eines Frauenförderplans, anzustreben.“

Der Frauenförderungsplan der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist Teil der Satzung der mdw und unter www.mdw.ac.at/senat/satzung/ abrufbar.

In den "Geschlechterdimensionen"(bis 2016 "Frauenquoten"), dem jährlich vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) verfassten statistischen Überblick über die Geschlechterverteilung auf allen Ebenen der Universität, können Sie nachlesen, wie sich diese Verteilung darstellt. Beachten Sie, dass die Daten in Kopfzahlen und nicht in Vollzeitäquivalenten angegeben sind!

Gender-Projekte der mdw  enthalten konkrete Frauenförderungsmaßnahmen, z.B.:
 

  • Holz-Blech-Schlag: I – Klarinette / II – Trompete / III – Schlagwerk / IV – Fagott / V – Horn

Im Rahmen dieses Projektes werden Kompositionsaufträge an ausgewählte Kompositionsstudentinnen wie auch an Alumnae vergeben und bei der Abschlussveranstaltung des Meisterinnenkurses uraufgeführt. Im Musikverlag Doblinger werden ausgesuchte Stücke dieser Uraufführungen verlegt.
 

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