Wettbewerbsbestimmungen

  1. Der Wettbewerb verläuft in zwei Runden. Beide Runden werden anonym durchgeführt.

  2. Die 1. Runde (= Auswahlverfahren) findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

  3. Zur 1. Runde müssen Konzepte und Skizzen eingereicht werden. Es darf nur ein Konzept bzw. eine Skizze eingereicht werden.

  4. Die Einreichung muss bis 31. Januar 2015 erfolgen (es gilt das Datum des Poststempels) und genau den Einreichbestimmungen folgen.

  5. Um die Anonymität des Auswahlverfahrens zu wahren müssen alle Einsendungen der TeilnehmerInnen an das Sekretariat der Vizerektorin für zentrale Ressourcen gerichtet werden.

  6. Maximal 9 der eingereichten Konzepte werden für die 2. Runde zugelassen und für das Uraufführungskonzert am 14. November 2015 realisiert.

  7. Die 2. Runde stellt zugleich das Finale dar. Sie wird im Rahmen eines öffentlich zugänglichen Konzerts veranstaltet, bei welchem die Werke zur Uraufführung gelangen.

  8. Das nach dem Konzept ausgearbeitete Werk darf vor dem 14. November 2015 weder publiziert noch aufgeführt worden sein.

  9. Das Aufführungsmaterial (Partitur, Stimmen, ggf. Elektronik) muss von der Komponistin oder dem Komponisten bis zum 30. September 2015 (es gilt das Datum des Poststempels)bereitgestellt werden.

  10. Verbale Anweisungen und Erklärungen müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.

  11. Die Veröffentlichung durch den Furore Verlag  oder den PAN Verlag (Reihe: contempore) erfolgt unter bestimmten formalen Voraussetzungen (siehe Angaben zur Komposition)

  12. In der ersten und zweiten Runde erfolgt die Bewertung auf der Grundlage eines Punktesystems. Das formale Procedere folgt den Jurybestimmungen.

  13. Eine Verpflichtung zur Vergabe aller Preise besteht nicht.

  14. Die Preise sind nicht teilbar.

  15. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.


Rechtliche Informationen
  1. Die eingereichten Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden; bitte nur Kopien einreichen oder die Unterlagen wieder abholen.

  2. Bei Verlust oder Beschädigung der eingereichten Unterlagen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

  3. Das Urheberrecht verbleibt bei den KomponistInnen.

  4. Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien behält sich ein Dokumentationsrecht vor, ist berechtigt alle Konzerte oder Veranstaltungen des Wettbewerbs akustisch sowie visuell zu dokumentieren und diese Dokumentationen zur Bekanntmachung des Wettbewerbs zu nutzen. Diese Bild- und/oder Tonaufnahmen dürfen honorarfrei zur Berichterstattung in allen Medien verwendet und zu diesem Zweck vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt, gesendet und/oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Im Fall einer kommerziellen Nutzung durch Dritte haben die TeilnehmerInnen jedoch Anspruch auf eine angemessene Vergütung durch diese.

  5. Mit der Anmeldung räumen alle BewerberInnen der Wettbewerbsveranstalterin das Recht ein, im Nachhinein Angaben zur eigenen Person veröffentlichen und an Dritte weitergeben zu können.

  6. Mit der Teilnahme am Wettbewerb durch Einsendung einer Komposition erklärt sich die Komponistin oder der Komponist mit sämtlichen Wettbewerbsbedingungen  einverstanden.

  7. Der Rechtsweg ist in allen Belangen des Wettbewerbs ausgeschlossen.


Allfälliges
  1. Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien übernimmt keinerlei Reise- oder Aufenthaltskosten der TeilnehmerInnen.


 
Änderungen vorbehalten.
 

 

 

 



Wettbewerbsbüro

mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Mag.a Birgit Huebener
Anton-von-Webern-Platz 1 / Zi. B0247
1030 Wien
t: +43 1 71155-6071
@: huebener@mdw.ac.at


 

 

Einsendung der Unterlagen  

bis spätestens 31. Januar 2015 (es gilt das Datum des Poststempels)
nur an folgende Adresse:

mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Vizerektorat für zentrale Ressourcen
z.Hd. Frau Berta Gutmann
Anton-von-Webern-Platz 1
1030 Wien