Raumvergabe und Raumausstattung
Die Räume der mdw (Unterrichtsräume, Übungsräume, Seminarräume) sind intern unterschiedlichen Organisationseinheiten und Instituten zugeordnet. Über mdwOnline sind Größe, Zuordnung, Verwendung, u. ä. ersichtlich. Auch die Verwaltung der Veranstaltungssäle an der mdw ist auf unterschiedliche Organisationseinheiten aufgeteilt. Hier ist ein Überblick zu finden.

Informationen zu Raumausstattungen (Bestuhlung, Tische, Pinnwände, Flipcharts, Rednerpult etc.)  sind auf der Homepage des Vizerektorats für Internationales und Kunst zu finden.

 

Raumvermietung an Externe
Die mdw vermietet Räume an Universitätsangehörige und externe Personen für private Zwecke, Konzerte, Tagungen, Bälle, etc., soweit Kapazitäten vorhanden sind. Weitere Information dazu hier.

 

Rechtliche Grundlagen der mdw
Rechtliche Grundlagen der mdw sowie arbeits- und dienstrechtliche Richtlinien und studienrechtliche Informationen sind gesammelt hier zu finden.

 

refugees_mdw 
ist eine Gruppe zur Vernetzung und Stärkung von Initiativen für Geflüchtete sowie im Kontext von Flucht und Migration innerhalb der Universität. Tätigkeitsfelder umfassen Musikunterricht (hmdw), musikpädagogische Projekte, Forschung, Musiktherapie und universitäre Lehre. Mehr Informationen dazu auf der Homepage.

 

Reisekostenzuschuss (RKZ)
Im Unterschied zur Dienstreise liegt beim Reisekostenzuschuss (RKZ) kein dienstlicher Auftrag für die Reise vor. Die Reisetätigkeit ist in sehr hohem Ausmaß im Interesse der_des Mitarbeiter_in. Auf Grund des Aufgabenbereichs der_des Mitarbeiter_in und des Reisezwecks liegt jedoch auch ein Interesse der mdw an der Reisetätigkeit vor. Ablauf Reisekostenzuschuss

 

Reparaturen, Werkstätten, Gebäudetechnik
Die Abteilung für Gebäude und Technik (AGT) sorgt für umfangreiche Dienstleistungen in vielfältigen Bereichen, um die Angehörigen der Universität bedarfsgerecht zu unterstützen. Informationen zu den Tätigkeitsfeldern sind auf der Homepage der AGT zu finden.

 

Ruhezeiten
Allen Mitarbeiter_innen steht eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden zwischen Ende des einen und Beginn des nächsten Arbeitstages zu, wobei in dieser Zeit grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf. Die gesetzlich zustehende Wochenendruhe beträgt 36 Stunden zwischen Ende der einen und Beginn der nächsten Arbeitswoche. Mehr Informationen dazu sind im Informationsblatt zur Erfassung von Arbeitszeiten auf der Homepage der Abteilung für Personalmanagement zu finden.

 

Sabbatical
Es besteht die Möglichkeit, eine Freistellung in Form eines Sabbaticals zu vereinbaren. Dabei wird das Entgelt in einer Rahmenzeit entsprechend dem Verhältnis des Freistellungszeitraumes zur vereinbarten Rahmenzeit gekürzt. Beispiel: Vier Jahre Rahmenzeit mit 75% des Entgeltes, davon ein Jahr Freistellung von der Arbeitsleistung.
Betriebsvereinbarung Sabbatical allgemeines Universitätspersonal
Betriebsvereinbarung Sabbatical wissenschaftliches und künstlerisches Universitätspersonal

 

Satzung der mdw
Jede Universität erlässt durch Verordnung (Satzung) die erforderlichen Ordnungsvorschriften im Rahmen der Gesetze und Verordnungen selbst. Die Satzung ist vom Senat auf Vorschlag des Rektorats mit einfacher Mehrheit zu beschließen und zu ändern (§19 UG 2002). Die Satzung der mdw ist auf der Homepage des Senats zu finden.

 

Schiedskommission
Laut § 43 UG 2002 ist an jeder Universität eine Schiedskommission einzurichten. Was zu ihren Aufgaben zählt und mehr Informationen sind auf der Homepage der mdw zu finden.

 

Senat der mdw
Der Senat ist das einzige Leitungsgremium der Universität, das demokratisch von allen Mitgliedern des Hauses – je nach deren Zugehörigkeit – gewählt wird. Ausgenommen davon sind die Studierendenvertreter_innen. Diese werden von der Hochschüler_innenschaft an der mdw (hmdw) entsandt.
Der Senat der mdw besteht aus 18 Mitgliedern in folgender Zusammensetzung: neun Vertreter_innen der Universitätsprofessor_innen, vier Vertreter_innen aus der Gruppe der Universitätsdozent_innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb, vier Vertreter_innen aus der Gruppe der Studierenden, ein_e Vertreter_in des allgemeinen Universitätspersonals.
Beim Senat sind auch verschiedene Arbeitsgruppen (AGs) zu unterschiedlichen Themen angesiedelt. Zur Mitarbeit und zur Gründung neuer Arbeitsgruppen kann man sich freiwillig melden.
Mehr Informationen sind auf der Homepage des Senats der mdw zu finden.

 

Sicherheitsfachkraft (SFK)
Die Sicherheitsfachkraft hat die Aufgabe, die Arbeitgeberin, die Arbeitnehmer_innen, die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und den Betriebsrat auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeberin bei der Erfüllung seiner Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen. Mehr Informationen dazu auf der Homepage.

 

Sonderurlaub
Liegen wichtige Gründe vor, die die Arbeitsleistung verhindern (z. B. Gerichtstermine) muss dies der Universität möglichst schon vorher, jedenfalls aber mit Eintritt der Verhinderung mitgeteilt werden.

Für folgende Angelegenheiten besteht Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgeltes (Sonderurlaub):

  • eigene Eheschließung  -  3 Tage
  • Geburt eigener Kinder  -  3 Tage
  • Eheschließung naher Angehöriger  -  1 Tag
  • Lebensgefährliche Erkrankung oder Unfall der Ehepartnerin/des Ehepartners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten, eines (Wahl- und Pflege-)Kindes oder eines Elternteiles, unbeschadet des Anspruches auf Pflegefreistellung  - 3 Tage
  • Ableben der Ehepartnerin/des Ehepartners, der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten, eines (Wahl- und Pflege-) Kindes, eines Elternteiles oder anderer naher Angehöriger, letztere wenn diese im gemeinsamen Haushalt gelebt haben - 3 Tage
  • Teilnahme an der Bestattung naher Angehöriger, die nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt haben  -  1 Tag
  • Wohnungswechsel - 2 Tage

Als nahe Angehörige sind Personen anzusehen, die in gerader Linie verwandt sind, ferner Geschwister, Stiefkinder sowie andere Angehörige, letztere sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben. Die Freistellungstage müssen im zeitlichen Zusammenhang mit dem betreffenden Ereignis konsumiert werden.
Zum Antragsformular Sonderurlaub

 

Standorte der mdw
Mit mehr als neun Standorten ist die mdw innerhalb Wiens räumlich verteilt und vernetzt zugleich. Mehr Informationen dazu auf der Homepage der mdwÜbersichtsplan aller Standorte der mdw

 

Studiendekanate
An der mdw gibt es

 

Studiendirektion
Der_Die Studiendirektor_in ist ein monokratisches Organ gemäß § 19 Abs 2 Z 2 UG und mdw-Satzung / Studiendirektorin. Das Aufgabengebiet der Studiendirektion umfasst insbesondere die Abwicklung von studienrechtlichen Verfahren und das Erlassen von Bescheiden in allen studienrechtlichen Angelegenheiten.

 

Studienurlaub (§ 33 KollV)
Universitätsprofessor_innen, Assistenzprofessor_innen, assoziierte Professor_innen sowie Senior Scientists, Senior Artists und Senior Lecturer haben nach jeweils sieben Jahren ununterbrochener Beschäftigung (Zeiten vor dem Inkrafttreten des KollV sind dabei nicht zu berücksichtigen) an der Universität einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung zu Lehr- bzw. Forschungszwecken oder zu Zwecken der Entwicklung und Erschließung der Künste von bis zu sechs Monaten. Eine solche Freistellung kommt nur in Betracht, wenn kein wichtiger dienstlicher Grund entgegensteht, etwa wenn ein geeigneter Ersatz nicht gefunden werden kann. Der Zeitpunkt und die Dauer der Freistellung müssen einschließlich der Ziele der Lehr- und Forschungs-/künstlerischen Tätigkeit bzw. der Weiterbildung mit der Universität einvernehmlich festgelegt werden.

 

Telefon
Bei Fragen rund um die Funktionalität des Telefonapparats (Rufumleitung, Rufumleitung auf die Telefonzentrale, Rückrufvereinbarung, Sprachbox, …) hilft die Kurzanleitung oder der ZID. Für externe Gespräche ist immer die Amtskennziffer 0 vorzuwählen. Bei dienstlichen Auslandsgesprächen erfolgt die Vermittlung über die Telefonzentrale.

 

Terminfinder
Der Terminfinder ist die mdw-eigene Lösung, um Termine abzustimmen. Zu finden ist dieser in mdwOnline auf der eigenen Visitenkarte unter „Dienste“.

 

Transporte
Die mdw unterhält ein KFZ (Ford Transit Kastenwagen). Fahrzeug und Fahrer stehen täglich Mo - Fr von 7 bis 14 Uhr im Einsatz und können für Transporte gebucht werden. Anmeldung bis mindestens 3 Werktage im Voraus und nur nach Rückbestätigung. Mehr Infos dazu hier.