Verantwortlichkeiten von Leiter_innen 
(von Instituten und Organisationseinheiten der Verwaltung der mdw)

Aufgaben von Vorgesetzten gem. KV, VBG und BDG

An der mdw sind je nach Anstellungsverhältnis der Vorgesetzten unterschiedliche Rechtsgrundlagen anzuwenden, die sich in der Formulierung unterscheiden und zum Teil verschiedene Aspekte der Dienstaufsicht und Führung der Mitarbeiter_innen betonen. Grundsätzlich sind aber alle genannten Agenden zentrale Handlungsbereiche für Vorgesetzte.
 

§ 9 (1) KV - Konkret definierte Aufgaben für Vorgesetzte sind beispielsweise:

  • Arbeitnehmer_innen sind im Rahmen des Arbeitsvertrags ihren Fähigkeiten entsprechend einzusetzen und ihr dienstliches Fortkommen und berufliche Fortbildung zu fördern,

  • Bei der Verteilung der Arbeit ist darauf zu achten, dass die Aufgaben gesetzmäßig und in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise erfüllt werden können,

  • bei der Verteilung der Aufgaben und der Festlegung der Arbeitszeit ist auf etwaige Kinderbetreuungspflichten der Arbeitnehmer_innen Rücksicht zu nehmen,

  • soweit ein Ausbildungsziel (Qualifizierungsvereinbarung) vereinbart ist, sind ausreichend Mittel und Zeit zur Verfügung zu stellen,

  • nachweisliches Führen von Mitarbeiter_innengesprächen einmal im Kalenderjahr


§ 45 (1) BDG und §5b (1) VBG  - Vorgesetzte haben darauf zu achten, dass:

  • die Mitarbeiter_innen ihre dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig und in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise erfüllen, und

  • die Mitarbeiter_innen dabei anzuleiten, ihnen erforderliche Weisungen zu erteilen, aufgetretene Fehler und Missstände abzustellen und für die Einhaltung der Dienstzeit zu sorgen.

  • Vorgesetzte haben das dienstliche Fortkommen nach Maßgabe ihrer Leistungen zu fördern und ihre Verwendung so zu lenken, dass sie ihren Fähigkeiten weitgehend entspricht.

Weitere Aufgaben lassen sich neben den Rechtsgrundlagen KV, VBG und BDG auch aus allgemein geltenden Vorgaben der mdw (wie Satzung, Betriebsvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben) ableiten.


Wesentliche Aufgabenbereiche für Vorgesetzte sind daher insbesondere:

  • Besetzung von Stellen: Antrag an Rektor_in auf Besetzung einer offenen Stelle/ Supplierungsantrag, Mitwirkung in Besetzungsverfahren unter Beachtung der relevanten Richtlinien, IL/OE-Leiter_innen: Vorschlag/ Anhörung zur Besetzung; Planung und Organisation Dienstantritt (EDV, Arbeitsplatz, Raum…)

  • Ausschreibungen: Vorschlag Ausschreibungstext, Veröffentlichung der Ausschreibung

  • Arbeitsplätze: Festlegung/Konkretisierung der Aufgaben von Mitarbeiter_innen (Arbeitsplatzbeschreibung und Vereinbarung Tätigkeitsprofil), Anträge auf Änderung von Beschäftigungsverhältnissen wie Aufwertungen, Verwendungsänderungen oder Änderung des Beschäftigungsausmaßes; Mitwirkung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Einbindung und Stellungnahme

  • Arbeitszeit:
    Verwaltungspersonal: Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeit, Arbeitszeitaufzeichnungen, Höchstarbeitszeit, Anordnung und Genehmigung von Überstunden/MDL; Zustimmung zu Home-Office-vereinbarungen
    Lehrpersonal: evtl. Betrauung mit Lehre („Dekanatsfunktion“), Bereitstellung von Räumen und Ressourcen, Zustimmung zu ortsunabhängigem Arbeiten gem. Richtlinie

  • Abwesenheiten: Entgegennahme von Krankmeldungen/Unfallmeldungen; Genehmigung Erholungsurlaub und Pflegefreistellung, Stellungnahme zu: Sonderurlaub, Freistellung wegen Forschung/EEK, Sabbatical, Karenzurlaub, Genehmigung von Dienstreisen und RKZ

  • allgemeine Überwachung der Einhaltung der dienstlichen Verpflichtungen und Anleitung zur korrekten Dienstausübung, allenfalls auch Abmahnung bei geringfügigen Übertretungen oder Weiterleitung des Sachverhalts an die Rektorin

 

Zusammenarbeit mit der Stellvertretung / Arbeit im Leitungsteam

Im Sinne einer transparenten und verantwortungsbewussten Personalführung sind Stellvertretungen von der Leitung in dienst- und arbeitsrechtliche Belange im Sinne eines gemeinsamen Austauschs mit einzubeziehen (Leitungsteam)!
Die Letztverantwortung verbleibt bei der Leitung.

Wesentliche strategische und inhaltliche Entwicklungen sind im Leitungsteam unter Einbeziehung des Kollegiums (am Institut, in der Organisationseinheit…) zu erarbeiten und zu diskutieren.

 


 

Verantwortlichkeiten von Stellvertretungen

Stellvertretungen übernehmen im Vertretungsfall vollumfänglich die Aufgaben der Leiter_innen. Stellvertretungen haben eigene fachliche Bereich zu verantworten jedoch keine dienstrechtlichen Zuständigkeiten (außer sie agieren im Vertretungsfall als Leiter_innen!).

Zusammenarbeit mit der Leitung / Arbeit im Leitungsteam
Im Sinne einer transparenten und verantwortungsbewussten Personalführung sind Stellvertretungen von der Leitung in dienst- und arbeitsrechtliche Belange im Sinne eines gemeinsamen Austauschs mit einzubeziehen (Leitungsteam)!
Die Letztverantwortung verbleibt bei der Leitung.

Wesentliche strategische und inhaltliche Entwicklungen sind im Leitungsteam unter Einbeziehung des Kollegiums (am Institut, in der Organisationseinheit...) zu erarbeiten und zu diskutieren.

 


 

Verantwortlichkeiten von Leiter_innen von Abteilungen und Forschungszentren an Instituten der mdw

Leiter_innen von Institutsabteilungen sowie Forschungszentren können gegebenenfalls Personal- und Budgetverantwortung haben. Vereinbarungen hierzu werden mit der Institutsleitung, den beteiligten Fachabteilungen der Verwaltung sowie dem Rektorat getroffen.

 


 

Ansprechpersonen:

Vizerektorat für Organisationsentwicklung und Diversität

Gerda Müller
Vizerektorin für Organisationsentwicklung und Diversität
Tel.: +43 1 71155-6020

mueller@mdw.ac.at

Abteilung für Personalmanagement

Marion Braunsteiner
Leiterin der Abteilung für Personalmanagement
Tel.: +43 1 71155-6700

braunsteiner@mdw.ac.at

Personalentwicklung - Zentrum für Weiterbildung

Dagny Schreiner
Leiterin der Personalentwicklung - Zentrum für Weiterbildung
Tel.: +43 1 71155-7600

schreiner@mdw.ac.at