Schiedskommission

Aufgaben der Schiedskommission

Die gesetzmäßigen Aufgaben der Schiedskommission sind gemäß § 43 Universitätsgesetz 2002:

  1. Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität.  
     
  2. Die Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts oder auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung durch die Entscheidung eines Universitätsorgans.
     
  3. Die Entscheidung über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.
     
  4. Die Entscheidung über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlags des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.

Angelegenheiten, die einem Rechtszug unterliegen (z.B. Verfahren in Studienangelegenheiten, Habilitations- sowie Dienstrechtsverfahren) und Leistungsbeurteilungen (z.B. Beurteilungen von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten) sind von einer Prüfung durch die Schiedskommission ausgenommen.

Sie ist daher nicht berufen, z.B. in Studienrechtsangelegenheiten, Habilitations- oder Dienstrechtsverfahren zu intervenieren.

Die Schiedskommission soll bei Erfüllung ihrer Aufgaben möglichst auf ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten hinwirken.

Alle Organe und Angehörigen der Universität sind nach § 43 UG verpflichtet, den Mitgliedern der Schiedskommission Auskünfte in der Sache zu erteilen und an Kontaktgesprächen teilzunehmen. Die Mitglieder der Schiedskommission sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.

Mitglieder der Schiedskommission

Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern, die keine Angehörigen der betreffenden Universität sein müssen. Je ein männliches und ein weibliches Mitglied sind vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu nominieren.

Zwei der Mitglieder müssen rechtskundig sein. Vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen sind jeweils ein weibliches und ein männliches Ersatzmitglied zu nominieren.

Clemens Bernsteiner FH-Prof.
MMag. Dr. Clemens Bernsteiner LL.M.
Vorsitzender
Ernst Eigenbauer Dipl.-Ing. Ernst Eigenbauer
Marianne Händschke

Senatspräsidentin i.R.
Dr.in Marianne Händschke 
Stellvertretende Vorsitzende

Friedrich Hörmann Mag. Dr. Friedrich Hörmann
Terezija Stoisits MinRin Mag.aTerezija Stoisits
Eva-Maria Stöckler
© A. Reischer
Mag.a Dr.in Eva-Maria Stöckler

Ersatzmitglieder

Alix Frank-Thomasser Dr.in Alix Frank-Thomasser
Verena T. Halbwachs Ass.Prof.in Verena T. Halbwachs
  Mag. Dr. Andreas Hölzl
Thomas Rendl Mag. Thomas Rendl
Barbara Tucek
© AGES Felice Drott
Dr.in Barbara Tucek, MSc
Severin Wilscher Severin Wilscher, MA