Sozialversicherung
Sicher versichert! 

 

Soll ich mich versichern?

Unbedingt! Versicherungslose Zeiträume sollten vermieden werden, da im Krankheitsfall hohe Kosten entstehen.
 

Welche Versicherung ist für mich zuständig?

Das österreichische Sozialversicherungssystem unterscheidet grundsätzlich zwischen Angestellten und Selbstständigen.

Künstler_innen = sog. „Neue Selbstständige“ → zuständig für die Künstler_innen ist die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Die SVS besteht aus Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung sowie Selbstständigenvorsorge.
 

Wo liegt die Versicherungsgrenze?

Pflichtversicherung → Versicherungsgrenze = Einnahmen aus selbstständiger Arbeit (nach Abzug der Betriebsausgaben) mehr als  6.613,20 Euro pro Jahr (2025) → beinhaltet Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung sowie Selbstständigenvorsorge.

Liegen Sie unter der Versicherungsgrenze, sollten Sie sich trotzdem bei der SVS mit einem sogenannten „Opting in“ kranken- und unfallversichern.
 

Gibt es Unterstützung für die Versicherungsbeiträge?

Unterstützung für Künstler_innen, deren Einnahmen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, gibt es durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF).

Der KSVF leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbstständigen Künstler_innen und kann bei Notfällen Beihilfen zahlen. Deine Einnahmen müssen aus selbstständiger künstlerischer Arbeit erfolgen. Achtung: Künstlerische Nebentätigkeiten, wie Unterricht, werden nur teilweise anerkannt!
 

Wie gehe ich vor?

  • Gehen Sie auf www.svs.atVersicherungsanmeldung Neue Selbstständige (Formular  „Versicherungserklärung für Freiberuflicher“)

  • Füllen Sie es aus und übermittlen Sie es an die jeweils zuständige Landesgeschäftsstelle der SVS.

  • Die SVS setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und teilt die zu zahlenden Beiträge mit.

  • Sofern Sie die Voraussetzungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds erfüllen, können Sie danach einen Antrag beim KSVF auf Beitragszuschuss einreichen.
     

Ich habe noch Fragen?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer der Landesstellen der SVS – dort hilft man Ihnen gerne weiter!
 

Praxiswissen Selbstständigkeit

Auf der Webseite von mica - music austria im Praxiswissen unter Selbstständigkeit finden Sie weiterführende Informationen, Hintergrundwissen und Links zu nützlichen Websites zum Thema Sozialversicherung.

 

Alle Informationen trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr.