Die Honorarnote, die keine Fragen offenlässt 
Wenig Aufwand – rasches Ergebnis

 

Eine unvollständige Honorarnote ist für jede/n Auftraggeber_in oder Veranstalter_in ein Ärgernis. Rückfragen bedeuten aber auch für die Künstler_innen einen lästigen zeitlichen Mehraufwand. Und: je vollständiger die Angaben auf der Honorarnote sind, desto schneller wird das vereinbarte Honorar bei dem/der Künstler_in ankommen. Es zahlt sich also aus, ein wenig Zeit in die Honorarnote zu investieren.
 

Die Bestandteile einer Honorarnote

  • Name des/der Künstler_in

  • Adresse des/der Künstler_in

    • wenn mehrere Adressen vorhanden: Steueradresse

    • wenn vorhanden: UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer)

  • Kontakt (Telefon, E-Mail) des/der Künstler_in

  • Name und Adresse des/der Auftraggeber_in

    • Auf genaue Firmenbezeichnung achten (GmbH etc…)

  • Ausstellungsdatum der Honorarnote

  • Fortlaufende, eindeutige Nummer der Honorarnote

  • Lieferungs- bzw. Leistungsdatum (z.B. Konzertdatum) oder ein passender Zeitraum der Leistung

  • Erklärung, wofür man die Honorarnote stellt (Was war die erbrachte Leistung?)

  • Kosten für die erbrachte Leistung (eventuell mit Umsatzsteuer), den Mehrwertsteuerbetrag
    (oder im Fall einer Mehrwertsteuerbefreiung ein Hinweis, dass für diese Leistung eine Steuerbefreiung gilt)

  • Bankverbindung des/der Künstler_in (IBAN und BIC)

  • Name und Unterschrift des/der Künstler_in am Ende der Honorarnote