Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) bietet Unterstützung für die Sozialversicherungsbeiträge von selbstständigen Künstler_innen, kann in speziellen Notfällen finanzielle Hilfen gewähren und sammelt Beiträge, um die benötigten Mittel aufzubringen. Der KSVF ist hierbei Schnittstelle zwischen Künstler_innen und der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen. Der KSVF selbst ist keine Versicherungsanstalt.
Beitragszuschuss & Ruhemeldung
Selbstständige Künstler_innen, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) pflichtversichert sind und einen Zuschuss beantragen möchten, um ihre Versicherungsbeiträge zu verringern, können auf den Webseiten des Künstler-Sozialversicherungsfonds weitere Informationen und die erforderlichen Formulare finden. Dort sind auch Anleitungen für die Einreichung einer Ruhezeitmeldung verfügbar, wenn die künstlerische Tätigkeit vorrübergehend beendet werden soll, um Arbeitslosengeld zu beantragen.
Geige gestohlen? Krankheitsbedingter Einkommensausfall? Existenzbedrohende Situation durch außergewöhnliche Umstände? In besonderen Notfällen kann der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) Künstler_innen in Österreich, die ihren Hauptwohnsitz dort haben, mit bis zu 5.000 Euro unterstützen. Diese Unterstützung kann als einmalige Zahlung oder in seltenen Fällen als regelmäßige finanzielle Hilfe gewährt werden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds.
Alle Informationen und Formulare finden Sie auf der offiziellen Webseite www.ksvf.at
Weitere Informationsquellen:
Die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit (IGFT) stellt auf ihrer Webseite kostenloses ausführliches Infomaterial zum KSVF zur Verfügung.
Das Musikinformationszentrum mica - music austria gibt auf ihrer Webseite ebenfalls einen Überlick zum Thema KSVF.
Alle Informationen trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr.