Projektstipendien des Career Center - Ausschreibung 2025
Am Career Center der mdw werden Stipendien zur Förderung von Projekten vergeben.
Zur Bewerbung berechtigt sind ordentliche Studierende der mdw sowie Absolvent_innen, deren Studienabschluss zum Zeitpunkt des Antrags weniger als 5 Jahre zurückliegt. Die betreffenden Studienrichtungen sind:
Komposition und Musiktheorie, Tonmeister_innenstudium, Dirigieren, sämtliche Instrumentalstudien, Kirchenmusik, Kammermusik, Historische Aufführungspraxis, Neue Musik Ensemble, sämtliche musikpädagogischen Studien, Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik, Gesang, Musikdramatische Darstellung, Lied-OratoriumKonzert, Vocal Performance, Musiktheaterregie, Schauspiel und Schauspielregie sowie sämtliche Studienrichtungen des Bereichs Film und Fernsehen.
Gefördert werden künstlerische Projekte, die im Zusammenhang mit dem aktuellen bzw. abgeschlossenen Studium an der mdw stehen. Der Schwerpunkt liegt auf Neuen Konzertformaten und Fächer- bzw. Kunstsparten übergreifenden Projekten sowie auf Gemeinschaftsprojekten unterschiedlicher Studienrichtungen. Bei Projekten mit gemischten Ensembles müssen mindestens 50 % der Mitwirkenden Studierende bzw. Absolvent_innen der mdw sein, deren Studienabschluss maximal 5 Jahre zurückliegt.
Die Projekte können sowohl für einen Präsenz- als auch einen virtuellen Auftritt konzipiert sein.
Nicht gefördert werden CD-Produktionen und Projekte, die im Rahmen des Studienplans zu absolvieren sind.
Die Fördersumme beträgt maximal 1.000,– € pro Projekt. Der/Die Antragsteller_in kann nur einmal die maximale Summe von 1.000,– € erhalten. Bei einem Antrag in einem Folgejahr kann eine geringere Summe zuerkannt werden. Eine Mehrfachvergabe an unterschiedliche Mitglieder desselben Ensembles ist nicht zulässig.
Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form bis 30.09.2025 im Career Center der mdw (careercenter@mdw.ac.at) einzureichen.
Beizulegen sind folgende Dateien (alle im pdf-Format):
- Konzept mit Projektbeschreibung, künstlerischen Zielen und einem Zeitplan zur Realisierung. Umfang: insgesamt maximal 2 DIN A4 Seiten
- tabellarische Kalkulation des geplanten Projektbudgets (z.B. Excel)
- Biografie der antragstellenden Person (1 DIN A4-Seite)
- Angabe von eventuellen weiteren Unterstützer_innen und aller am Projekt beteiligten Personen mit Namen, Funktion im Projekt sowie gegebenenfalls Matrikelnummer und Studienrichtung an der mdw
Die Entscheidung über die Vergabe und die Höhe der Förderung erfolgt durch ein Gremium unter der Leitung der Vizerektorin für Lehre.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung der Projektstipendien.
Nach Erhalt des Projektstipendiums:
- erhalten die Stipendiat_innen einen verpflichtenden Coaching-Termin im Career Center zur Zielsetzung, Realisierung und Dokumentation ihres geförderten Projekts
- selbstständige Durchführung des Projekts
- selbstständige Dokumentation des Projekts in einer von den Stipendiat_innen gewählten Form bis maximal 2 Jahre nach Erhalt des Projektstipendiums
- erhalten die Stipendiat_innen einen weiteren verpflichtenden Coaching-Termin im Career Center zur Reflexion von Projekt und Projekt-Dokumentation
- Veröffentlichung der Projekt-Dokumentation auf der Website des Career Center
Austrian Art Alumni Award 2025
Zum Zweck des Einstiegs in die Künstler_innenkarriere werden besonders herausragende Absolvent_innen der Kunstuniversitäten unterstützt. In Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium wurde das Programm "A4 - Austrian Art Alumni Award" initiiert, das die hochschulübergreifende Vergabe eines Stipendiums pro Jahr an 6 Personen mit exzellentem Studienhintergrund ermöglicht.
Teilnahmeberechtigt sind Absolvent_innen eines Diplom- bzw. Masterstudiums, deren Studienabschluß nicht länger als 18 Monate zurückliegt.
Bewerbungsfrist: Freitag, 16. Mai 2025, 11:00 Uhr
Detaillierte Informationen zum Auswahlprozedere und Anforderungen
Meisterkurse, Sommerkurse, Akademien
Unter folgendem Link gibt es Angebote zu Sommerakademien und Meisterkursen:
weitere INFOS
Einreich- und Call-Termine des Österreichischen Musikfonds 2025
Produktionsförderung
Im Zentrum der Aktivitäten des Öst.Musikfonds steht die Förderung und damit Ermöglichung qualitätsvoller Musikproduktionen von in Österreich lebenden Musikschaffenden in allen musikalischen Genres. Es kann sich dabei um ein Album oder um eine titelbezogene Veröffentlichung handeln, wobei als förderbares Projekt die Veröffentlichung von zumindest drei Titeln innerhalb eines Veröffentlichungszeitraums von 12 Monaten gilt. Ergänzend kann eine Videoförderung und eine Basis-Vermarktungsförderung in Höhe von je € 3.000 zugesprochen werden.
Einreichtermine
- CALL 59: Einreichungen möglich ab 01.Juli 2025, Einreichschluss 13. August 2025 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 15. September 2025
- CALL 60: Einreichungen möglich ab 01.Oktober 2025, Einreichschluss 12. November 2025 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 15. Dezember 2025
Hier geht's zur Produktionsförderung.
Toursupport
Der bisherige Inlandstoursupport wird um die Förderung von Auslandstourneen erweitert und die maximale Fördersumme pro Tournee von 10.000 auf 20.000 Euro erhöht. Es werden Live-Tourneen gefördert, die zur Bewerbung zuvor vom Musikfonds geförderter Produktionen dienen.
Einreichtermine
- 25-02: Einreichschluss 11. Juni 2025 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 30. Juni 2025
- 25-03: Einreichschluss 01. Oktober 2025 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 20. Oktober 2025
Hier geht's zum Toursupport.
Impulsförderung
Die Impulsförderung ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Förderungen werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben. Gefördert werden Showcases, Einzelveranstaltungen, Festivalauftritte, Präsentationen, Supportauftritte und Kurztourneen, wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens sowie der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen.
Einreichtermine
- 25-03: Einreichschluss: 21. Mai 2025 (Bekanntgabeder Juryentscheidung: 10. Juni 2025)
- 25-04: Einreichschluss: 16. Juli 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 04. August 2024)
- 25-05: Einreichschluss: 22. Oktober 2025 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 10. November 2024)
Hier geht's zur Impulsförderung.