ERASMUS+ INTERNATIONAL TEACHING & TRAINING STAFF MOBILITY

Lehrende der mdw haben die Möglichkeit, fünftägige Erasmus+ Lehrendenmobilitäten International in alle Länder und Institutionen einzureichen und durchzuführen. Auch kombinierte Lehr- und Fortbildungsaufenthalte sind möglich. Fachbereichsbezogen ist es außerdem möglich, Incoming Lehrendenmobilität zu beantragen. Auch in diesem Fall muss der Antrag von der mdw Lehrperson gestellt werden, die:der für die Kooperation verantwortlich sein wird.

 

Mehr Informationen zum Bewerbungsverfahren sind hier zu finden.

 

 

BEWERBUNG

 

VORAUSSETZUNGEN

 

  • 5 aufeinanderfolgende Tage Unterricht/Fortbildung
  • 8h Unterricht/Fortbildung
  • 2 zusätzliche Reisetage möglich
  • Abwicklung nach Erasmus+ Richtlinien & über Mobility Online (nur mit Interinstitutional Agreement möglich)

 

 

BEWERBUNGSPROZESS & EINREICHUNG

 

  • Mehrstufiges Bewerbungsverfahren mit Vorlaufzeit
  • Interessensbekundung über Mobility Online
  • Genehmigung durch Institutsleitung & Vizerektor Johannes Meissl
  • Information an Partnerinstitution über Antragstellung
  • Sammelantrag im Rahmen von Erasmus+ KA171
  • Entscheidung und Nominierung erst im August des darauffolgenden Jahres

 

Einreichungsfrist: Anträge können bis zum 30.11.2024 eingebracht werden (für Mobilitäten ab Herbst 2025; Mobilitäten 2023/24 und 2024/25 nur mehr begrenzt möglich nach Absprache)

Weitere Informationen: Antragstellung

 

 

10 SCHRITTE DER LEHRENDENMOBILITÄT

 

  1. Informationsbeschaffung über Partnerhochschulen beim International Office der mdw & Kontakt mit Fachkolleg:innen der Partnerhochschule
  2. Besprechung des Mobilitätsprojekts mit Institutsleitung
  3. Online-Bewerbung über Mobility Online
  4. Interner Genehmigungsprozess & Entscheidung über Finanzierung durch Nationalagentur
  5. Erledigung der Erasmus+ Dokumente in Mobility Online
  6. Buchung von Reise & Unterkunft nach RKZ-Genehmigung
  7. Durchführung & Dokumentation der Mobilität
  8. Bestätigung der Mobilität durch Gastinstitution
  9. Refundierung der Reisekosten durch Abgabe der Belege
  10. Ausfüllen des EU Survey