Versicherungsschutz für Erasmus+ Outgoing Studierende

Erasmus+ Teilnehmer*innen verpflichten sich, für die Dauer des Aufenthaltes selbst für einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz, der auch die medizinische Evakuierung und Rückführung abdeckt, zu sorgen. Die Gewährung des Mobilitätszuschusses umfasst keinen Versicherungsschutz.

Eramus+ Outgoing Studierende müssen sich über die Erfordernisse im Gastland/an der Aufnahmeeinrichtung selbst informieren und sich bei ihrer Sozialversicherung erkundigen.