Wie geht das?
Wer kann eine Erasmus+-Förderung in Anspruch nehmen?
Lehrlinge ab 16 Jahren, die idealerweise schon das 2. Lehrjahr abgeschlossen haben und Lehrabsolvernt_innen innerhalb von 12 Monaten nach dem Lehrabschluss.
Welches sind die Voraussetzungen für eine Erasmus+-Förderung?
- Hauptwohnsitz in Österreich - Lehrlinge mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz Österreich dürfen am Programm teilnehmen, ihr Praktikum jedoch NICHT im Herkunftsland absolvieren.
- Mindestdauer des Praktiukums im Ausland: 2 Wochen
- Maximale Förderdauer: 368 Tage
- Für den gesamten Förderzeitraum für Erasmus+ gilt, dass ein fachbezogenes Praktikum in einem ausländischen Betrieb absolviert werden muss. Reine Sprachaufenthalte werden NICHT gefördert.
- Einmalige Förderung
Welche Erasmus+-Förderungen gibt es?
Wenn du interessiert bist, wende dich an uns. Wir unterstützen dich bei deiner Bewerbung und begleiten dich durch den gesamten Bewerbungsprozess!
Kontaktperson für Interessierte:
Sophia Simon
Tel: +43 1 71155-7612
Erasmus+ STT Koordinatorin :
Dagny Schreiner
Tel: +43 1 71155-7600
Quelle: https://ifa.or.at/