ME - Musikerziehung

AUSBILDUNGSZIEL:
ist die Heranbildung der:des Lehrerin:Lehrers für "Musikerziehung" an Allgemeinbildenden Höheren Schulen und verwandten Lehranstalten sowie an Pädagogischen Akademien.
Das Lehramtsstudium besteht grundsätzlich aus dem Studium einer ersten und einer zweiten Studienrichtung, sowie der pädagogischen Ausbildung für Lehramtskandidat:innen (an einer wissenschaftlichen Universität). ME kann erstes oder zweites Unterrichtsfach (im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Studienrichtung an einer wissenschaftlichen Universität) sein.

ZUR AUSBILDUNG IM FACH GESANG:
Trotz aller didaktischen Vielfalt in der Musikerziehung an AHS und verwandten Schultypen ist das Singen nach wie vor die wichtigste und für die meisten Kinder auch einzige Möglichkeit, sich musikalisch zu artikulieren. Aus diesem Grund ist der stimmlichen Ausbildung der:des angehenden Musikerzieherin:Musikerziehers besonderes Augenmerk zuzuwenden. Sie:er soll befähigt werden, als stimmliches Vorbild der Kinder zu wirken und sie zu funktionell richtigem Singen und Sprechen anzuleiten. Darüber hinaus muss sie:er selber den hohen stimmlichen Anforderungen ihres:seines Berufes (Singen und Sprechen in raschem Wechsel) gewachsen sein. Das Erlebnis sängerischer Interpretation von Werken aus verschiedensten Stilperioden wird zudem ihre:seine eigene künstlerische Entwicklung entscheidend fördern.

Abzulegen sind folgende Prüfungen:

  • Teilprüfung der Zulassungsprüfung in die Studienrichtung ME: Kommissionelle Prüfung.
  • Leistungsfeststellung zur Benotung des 4. Semesters: Vortrag eines künstlerischen Programms im Rahmen eines Vortragsabends, einer Vorspielübung im Klassenverband (bzw. im Verband mehrerer Klassen) oder in ähnlichem Rahmen ("Tres faciunt collegium.").
  • Abschluss:
    • Fach: Kommissionelle Prüfung
    • Pflichtfach: Im Rahmen eines öffentlichen Abschlusssingens