IME - Instrumentalmusikerziehung

Instrumentalmusikerziehung kann nur in Verbindung mit "Musikerziehung" studiert werden.

 

AUSBILDUNGSZIEL:
ist die Heranbildung der:des Instrumental- bzw. Gesangslehrerin:Gesangslehrers
 für die entsprechenden Schulformen der Allgemeinbildenden Höheren Schulen, Pädagogischen Akademien sowie anderer verwandter Lehranstalten.

 

ZUR AUSBILDUNG IM FACH GESANG:
Die Studienrichtung Instrumentalmusikerziehung qualifiziert zur Erteilung von stimmbildnerischem Einzel- oder Gruppenunterricht an den entsprechenden Schulformen der Allgemeinbildenden Höheren Schulen, an Pädagogischen Akademien sowie an anderen verwandten Lehranstalten. Daher müssen zu Beginn des Studiums eine spezielle sängerische Begabung sowie grundlegende technische Fertigkeiten nachgewiesen werden, die über die Aufnahmeerfordernisse für die Studienrichtung Musikerziehung deutlich hinausgehen.

 

Ziele des Unterrichts sind insbesondere:

  1. die technische Beherrschung der Stimme;
  2. eine künstlerische Reife, die eine befriedigende Interpretation mittelschwerer Literatur ermöglicht;
  3. eine exemplarische Kenntnis der Gesangsliteratur (auch über das eigene Stimmfach hinausreichend);
  4. die Befähigung, Stimmen vor allem von Kindern und Jugendlichen technisch und musikalisch aufzuschließen;

 

Abzulegen sind folgende Prüfungen:

  • Teilprüfung der Zulassungsprüfung in die Studienrichtung IME: Kommissionelle Prüfung
  • Leistungsfeststellung zur Benotung des 4. Semesters: Vortrag eines künstlerischen Programms im Rahmen eines Vortragsabend, einer Vorspielübung im Klassenverband (bzw. im Verband mehrerer Klassen) oder in ähnlichem Rahmen ("Tres faciunt kollegium.")
  • Abschlussprüfung: kommissionelle Prüfung