MASTERSTUDIUM MUSIKWISSENSCHAFT
(ab WS 2025)
ZULASSUNGSPRÜFUNG
Die Zulassung zum Masterstudium Musikwissenschaft setzt zusätzlich zum Nachweis des facheinschlägigen Vorstudiums einen Nachweis bisheriger wissenschaftlicher und künstlerischer Vorerfahrungen voraus.
Termine
Die Termine der Zulassungsprüfungen werden rechtzeitig auf der Homepage des Instituts für Musikwissenschaft und Interpretationsforschung bekanntgegeben.
Ablauf der Zulassungsprüfung
Die Zulassungsprüfung besteht aus zwei Teilen: einer Begutachtung der eingereichten Unterlagen und einem persönlichen Gespräch. Anhand der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungsprüfungskommission zunächst über die Zulassung zum zweiten Teil. Dieser erfolgt dann in Form eines Einzelgesprächs mit der Prüfungskommission.
Gespräch mit der Kommission
Gegenstand dieses Gesprächs mit der Kommission sind das mit den Bewerbungsunterlagen eingereichte Ideenpapier sowie die Studienmotivation, Vorstudien und Vorerfahrungen, die eingereichte Bachelor-Arbeit, sonstige Ausbildungen und Aktivitäten, wie sie im eingereichten „wissenschaftlich-künstlerischen Lebenslauf“ dargestellt wurden.
Kriterien
Alle Bewerber_innen müssen die folgenden Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem Niveau nachweisen, das es ihnen ermöglicht, das Studium erfolgreich durchführen zu können:
- grundlegende musikalische Rezeptions- und Reflexionsfähigkeit,
- Erfahrung im Umgang mit notierter und nicht-notierter Musik,
- Fähigkeit, Musik in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen reflektiert zu verbalisieren.
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