Betriebsräte

Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an der mdw

Das 12-köpfige Team des Betriebsrats bietet dem Lehrpersonal Unterstützung im Arbeitsumfeld an. Abgesehen vom gesetzlich geforderten Ziel der Schaffung eines Interessenausgleichs mit der Arbeitgeberseite sind wir generell bemüht, ein motivationsförderndes Arbeitsklima an unserer Universität herzustellen.

Von einfachen Tipps wie der „Lesehilfe“ für den Gehaltszettel bis zur Beschäftigung mit dem Phänomen des Mobbings umreißt das Aufgabengebiet der Personalvertretung ein breites Spektrum verantwortungsvoller Interessensvertretung mit dem Schwerpunkt auf Dialog und Konfliktbereinigung. Seit der Geltung des Kollektivvertrags 2009 hat sich der Kompetenzbereich des Betriebsrats maßgeblich erweitert und umfasst u.a. die Zuständigkeit zum Abschluss von sog. Betriebsvereinbarungen, die wichtige Materien, wie z.B. die Pensionsvorsorge regeln.

Unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht pflegen wir diskreten und seriösen Umgang mit allen Problemstellungen, die uns anvertraut werden.

Weitere Infos auf der Website des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Personal.


Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal an der mdw

Der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal vertritt sowohl die Angestellten als auch die Beamtinnen und Beamten im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals. Er ist gemäß Arbeitsverfassungsgesetz dazu berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren und zu fördern. Wir haben in Erfüllung unserer Aufgaben dafür einzutreten, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge und Kollektivverträge zu Gunsten der ArbeitnehmerInnen eingehalten und durchgeführt werden.

Weitere Infos auf der Website des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal an der mdw.