Außerordentliche Studierende, die nur einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, sowie Mitbeleger*innen sind nur zum Besuch wissenschaftlicher Lehrveranstaltungen berechtigt (§51 Abs 2 Z 20 UG).

Derzeit können nur VO, SE, VS, VK, KO, VX besucht werden und dies auch nur dann, wenn die in den Curricula festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausnahme: Mitbeleger_innen, die Lehrveranstaltungen der mdw besuchen, die in ihrem Studium an einer anderen Universität als Wahlfach etc. genehmigt sind. In diesem Fall müssen die Studierenden eine bescheidmäßige Genehmigung von der anderen Universität vorweisen.

 

Nach Maßgabe freier Plätze und vorheriger Rücksprache mit den Lehrenden sowie dem Institutssekretariat können wissenschaftliche Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Musiktherapie als ao. Hörer_in und Mitbeleger_in besucht werden.

 

>>> ao. Studium

 

>>> Mitbelegung