RAHMENBEDINGUNGEN ZUR PROGRAMMAUSWAHL
FÜR DEN ERSTEN TEIL DER BACHELORPRÜFUNG IM FACH ERSTES INSTRUMENT GESANG IN MUSIKTHERAPIE
Angelehnt an die Anforderungen für die Zulassungsprüfung (siehe entsprechendes Infoblatt des Instituts 19) gelten folgende Vorgaben:
- Vorzubereiten sind fünf Stücke (davon eine Arie, ein Kunstlied) verschiedener Genres und Stilepochen (z.B. aus Barock, Klassik, Romantik, Moderne, Popularmusik, etc.)
- Daraus soll ein Programm von ca. 10 Minuten zusammengestellt werden (i.d.R. mit drei Stücken; bei Bedarf kann die Prüfungskommission das Vortragen weiterer Stücke aus dem vorbereiteten Repertoire wünschen)
- alle Stücke (außer Oratorien) sind auswendig vorzutragen
Bewertungskriterien
Geprüft werden die Funktionalität der Sing- und Sprechstimme sowie die angemessene musikalische Gestaltung und Präsentation der vorzutragenden Stücke. Insbesondere wird auch die Weiterentwicklung der künstlerischen Kompetenzen in die Beurteilung einbezogen.