IGP Masterstudium – Harfe
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1329/

Studienziel:
Heranbildung von hochqualifizierten Instrumental(Gesangs)pädagogInnen für die Lehrtätigkeit an Lehranstalten und im freien Beruf. Die AbsolventInnen sollen fähig sein, den sich wandelnden Anforderungen der Berufspraxis gerecht zu werden. Ausbildungsziel dieses zweiten Studienabschnittes ist daher die Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fertigkeiten sowie die Fähigkeit zur selbständigen künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit.

Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Lehranstalten und im freien Beruf auf allen Ausbildungsstufen.

Zulassungsprüfung:
Ein mehrsätziges barockes oder klassisches Werk (Pescetti Sonate, Parry Sonaten, Dussek Sonaten, Bach)

Zwei Solowerke im Schwierigkeitsgrad von Rota (Sarabanda e Toccata) oder Grandjany (Fantaisie sur un thème de J. Haydn)

Ein Werk freier Wahl


Masterprüfung:

  1. Ein Konzert im Schwierigkeitsgrad von:
    C. Debussy – Danses
  2. Ein mehrsätziges barockes oder klassisches Werk im Schwierigkeitsgrad von:
    C. Ph. E. Bach – Sonate
    J. S. Bach – Lautensuite
    J. B. Viotti – Sonate
  3. Zwei weitere große Konzertwerke im Schwierigkeitsgrad von:
    G. Fauré – Impromptu
    C. Salzedo – Variationen über ein Thema im Alten Stil
  4. Ein Kammermusikwerk mit Ensemble vorgetragen, im Schwierigkeitsgrad von:
    C. Debussy – Trio

Das Programm muss ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt, enthalten.

Das Programm muss ein Werk aus den persönlichen Schwerpunktbildungen der/des Studierenden enthalten (kann bei der Prüfung erläutert werden).

Alle Solowerke mit Ausnahme schwieriger zeitgenössischer Werke sind auswendig vorzutragen.

Das Kammermusikwerk sowie ein weiteres Werk des künstlerischen Programms ist im Rahmen eines öffentlichen Konzertes zu spielen (Spieldauer ca. 45 Minuten). Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Teil ist die positive Beurteilung der ersten Teilprüfung.

Dauer des Vorspiels: Intern ca. 30 Minuten, Öffentlich ca. 45 Minuten

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.


Prüfung unter didaktischem Aspekt:

Allgemeine Prüfungskriterien:
Die Prüfung unter didaktischem Gesichtspunkt soll einerseits ein umfassendes theoretisches und praktisches Wissen und Können zum Ausdruck bringen und andererseits die Fähigkeit zum Denken in größeren Zusammenhängen erkennen lassen. Es kommt auf das sinnvolle Herangehen an pädagogische und didaktische Fragestellungen an und auf die Fähigkeit, mit einem Schüler/einer Schülerin als LehrerIn sinnvoll arbeiten zu können. Der Kandidat/die Kandidatin sollte auch in der Lage sein, instrumentaltechnische Details am Instrument direkt zu demonstrieren.

Die bei der Prüfung vorzulegende Liste muss 2 Werke aus unterschiedlichen Stilepochen umfassen, wobei ein Unterrichtswerk enthalten und ein Werk Bestandteil des künstlerischen Programms sein kann.

Erwartet wird eine unter Einbeziehung des kulturgeschichtlichen Umfeldes vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Werken.

Ein Werk aus der Liste kann entfallen, wenn stattdessen ein bereits ausgereiftes unterrichtsbezogenes Projekt (beispielsweise ein in Planung befindlicher bzw. bereits abgehaltener Workshop) vorgestellt und erläutert wird.

Prüfungsablauf:

Unterrichtsdemonstration

Der /die KandidatIn soll eine Unterrichtsdemonstration in Form einer 20 minütigen Lehrprobe geben. Er/sie soll dabei auf den/die LehrschülerIn und dessen/deren aktuelles Können eingehen sowie u.a. instrumententechnische, musikalische und stilistische Aspekte in adäquater Weise thematisieren und eine deutlich erkennbare Veränderung des/der LehrschülerIn bewirken.

Der/die LehrschülerIn wird von der Prüfungskommission (i.V. durch das Hellmesberger-Institut) ausgewählt und soll im Können ca. dem Niveau der Zulassungserfordernisse für das Bachelorstudiums von IGP entsprechen.

Der Kandidat/die Kandidatin ist berechtigt, als Prüfungsbeginn ein eigenes Thema, das sich auf die Werkliste bezieht, zu erörtern und darüber frei zu referieren.

Die Prüfungskommission stellt danach zu weiteren Werken der Liste Fragen, deren Beantwortung ebenfalls in freier Rede erfolgen muss.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Prüfungsdauer: ca. 45 Minuten