Studienplatz:

Die Anmeldung zum Erweiternden Instrument erfolgt über das Studiendekanat der Pädagogik unter https://www.mdw.ac.at/stdmp/igp-ba-studienplan-schwerpunkt/

Auch eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung ist keine Studienplatzgarantie, die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der freien Studienplätze.

Studienziel:
Schwerpunkte dienen der Ergänzung bzw. Vertiefung im Studium. Ziel des Schwerpunktes Erweiterndes Instrument ist der Erwerb von ausreichenden Grundkenntnissen am 2. Instrument (entsprechend ME 1. Instrument). Die pädagogischen Lehrveranstaltungen des Schwerpunktes sollen in Verbindung mit dem Transfer aus der Lehrbefähigung am Hauptinstrument Grundvoraussetzungen für eine Unterrichtstätigkeit im Bereich des Anfänger- und Grundstufenunterrichtes schaffen.

Voraussetzungen:
Die Wahl des Schwerpunktes „Erweiterndes Instrument“ setzt Vorkenntnisse voraus, die den Zulassungskriterien von ME 1. Instrument entsprechen. Diese Vorkenntnisse sind von einer Kommission zu überprüfen.

Überprüfung der Vorkenntnisse:

Erweiterndes Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IME 2. Instrument)

Mindestanforderung:
•    zwei zyklische Werke (z.B. Sonate, Sonatine, Suite oder Konzert) aus verschiedenen Stilepochen – daraus jeweils ein langsamer und ein schneller Satz – oder
alternativ Werke, die beide Kriterien    vereinen.
•    eine Etüde

Bachelorprüfung:
nur 1. Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IME 2. Instrument)
•    ein langsamer und ein schneller Satz aus einem Werk des Barock
•    ein Satz aus einem Werk der Klassik
•    ein Stück oder ein Satz aus einem Werk der Romantik
•    ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik (20./21. Jahrhundert, incl. U-Musik), das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt.
•    eine Etüde

Das Programm muss ein Kammermusikwerk beinhalten (ganz oder einen repräsentativen Ausschnitt im zeitlichen Rahmen von 5 bis 8 Minuten). Die Besetzung Violine/Klavier ist für das Kammermusikwerk nicht möglich.
Alle Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.
Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der_m Kandidat_in selbst gewählt werden.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Dauer der Prüfung: etwa 30 Minuten