IGP Masterstudium – Gitarre
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1327/


Studienziel:
Heranbildung von hoch qualifizierten Instrumental(Gesangs)pädagogInnen für die Lehrtätigkeit an Lehranstalten und im freien Beruf. Die AbsolventInnen sollen fähig sein, den sich wandelnden Anforderungen der Berufspraxis gerecht zu werden. Ausbildungsziel dieses zweiten Studienabschnittes ist daher die Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fertigkeiten sowie die Fähigkeit zur selbständigen künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit.

Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Lehranstalten und im freien Beruf auf allen Ausbildungsstufen.

Das Masterstudium wird nur jenen Studierenden empfohlen, von denen die Beherrschung des Instrumentes auf höchstem Niveau (nahe Konzertfach) nach Abschluss des Studiums erwartet werden kann.

Zulassungsprüfung:

1. Zwei kontrastierende Sätze eines zyklischen Werkes von Bach, bzw. eine seiner Fugen oder die Ciaccona aus der zweiten Partita BWV 1004 für Violine.

2. Ein Werk oder Werke aus dem 19. Jahrhundert in der Dauer von mindestens 5 Minuten.

3. Ein Werk aus der spanischen bzw. lateinamerikanischen Tradition, oder in einer eher traditionellen Tonsprache geschrieben (Barrios, Turina, Moreno Torroba, Castelnuovo-Tedesco u.a.) in der Dauer von mindestens 5 Minuten.

4. Ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das nach 1945 komponiert wurde und sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt in der Dauer von mindestens 5 Minuten.

Dauer des Vorspiels ca. 15 min.

Der Kandidat/die Kandidatin wählt das erste Stück aus, die Kommission wird die weiteren Werke bis zum Erreichen des Zeitlimits bestimmen.

Masterprüfung:

  1. Ein Werk bzw. eine Werkgruppe aus dem 16. oder 17. Jahrhundert (eigene Transkription oder Tabulaturspiel erwünscht).
  2. Ein zyklisches Werk oder Einzelsätze (in der Dauer von mindestens 15 Minuten) von J.S. Bach, z.B. Transkriptionen von Lauten-Suiten oder von Solowerken anderer Besetzung.
  3. Ein Werk aus der Klassik oder Romantik in der Dauer von mindestens 15 Minuten.
  4. Ein Werk oder eine Werkgruppe aus dem 20./21. Jahrhundert in der Dauer von mindestens 15 Minuten, dessen (deren) Tonsprache sich deutlich von der des 19.Jahrhunderts unterscheidet.
    Zusätzlich ist die Wahl eines spanischen oder lateinamerikanischen Werkes von maximal 8 Minuten Spieldauer möglich.
  5. Zwei Etüden im Schwierigkeitsgrad der Werke von (z.B.) Villa-Lobos, Barrios, Sagreras oder Coste (op. 38).

Dauer des Vorspiels:

interne Prüfung       etwa 30 min
öffentliche Prüfung  etwa 40 min

 

Als Programmpunkt 3) oder 4) ist auch die Wahl eines anspruchsvollen Kammermusikwerkes möglich. Gemeint sind Werke ohne Verwendung von weiteren Gitarren. Die Aufführung eines Satzes eines Solo-Konzertes mit Klavier ist auch möglich.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.


Prüfung unter didaktischem Aspekt:
Erläuterung von 3 vom Kandidaten gewählten Werken (verschiedener Epochen) in didaktischer, technischer, stilistischer und formaler Hinsicht. Diese Werke sollen nicht im künstlerischen Programm enthalten sein.

 


 

Masterprüfung NEU ab dem Studienjahr 2023/24 verpflichtend

Das Programm muss mindestens folgende Punkte beinhalten:

 

  1. Ein Werk bzw. eine Werkgruppe aus dem 16. oder 17. Jahrhundert (eigene Transkription oder Tabulaturspiel erwünscht).
  2. Ein vollständiges zyklisches Werk von J.S. Bach (Instrumentengerechte Transkriptionen von Lauten-Suiten, von Solowerken anderer Besetzung oder der Ciaccona aus der zweiten Partita BWV 1004 für Violine. Die Suite BWV 997 muss mit Fuge und Double aufgeführt werden.)
  3. Ein oder mehrere Werke aus der Klassik oder Romantik in der Dauer von insgesamt mindestens 15 Minuten.
  4. Zwei oder mehrere Werke aus dem 20./21. Jahrhundert in der Dauer von insgesamt mindestens 20 Minuten, die folgende Punkte beinhalten müssen:
    • Ein Werk aus der spanischen bzw. lateinamerikanischen Tradition, oder in einer eher traditionellen Tonsprache geschrieben (Barrios, Turina, Torroba, Castelnuovo Tedesco u.a.)
    • Ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das nach 1945 komponiert wurde und sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt
  5. Zwei Etüden im Schwierigkeitsgrad der Werke von (z.B.) Villa-Lobos, Barrios, Sagreras oder Coste (op. 38).

 

Als Programmpunkt 3) oder 4) ist auch die Wahl eines anspruchsvollen Kammermusikwerkes möglich. Gemeint sind Werke ohne Verwendung von weiteren Gitarren. Die Aufführung eines Satzes eines Solo-Konzertes mit Klavier ist auch möglich.

Dauer des Vorspiels: intern: etwa 30 min, öffentlich: etwa 40 min.

Der Kandidat/die Kandidatin wählt das erste Stück aus, die Kommission bestimmt die weiteren Werke bis zum Erreichen des Zeitlimits.

Prüfung unter didaktischem Aspekt neu:

Die Prüfung umfasst 2 Teile:

 1) Werkliste

 Die bei der Prüfung vorzulegende Liste muss 2 Werke aus unterschiedlichen Stilepochen umfassen, wobei ein Lehrwerk enthalten sein muss und ein Werk Bestandteil des künstlerischen Programms sein kann.

 Erwartet wird eine unter Einbeziehung des kulturgeschichtlichen Umfeldes vertiefte Auseinandersetzung mit den Werken. Schwerpunkt der Ausführung sind all jene Bereiche, die für die Aufführung und Interpretation der Werke von praktischer Bedeutung sind (Stil, Harmonik, Melodik, Struktur, ...).

2) Unterrichtsdemonstration

 Der Kandidat/die Kandidatin soll eine Unterrichtsdemonstration in Form einer ca. 20 minütigen Lehrprobe geben. Er/sie soll dabei auf den/die Lehrschüler/in und dessen/deren aktuelles Können eingehen sowie u.a. instrumentaltechnische, musikalische und stilistische Aspekte in adäquater Weise thematisieren und dadurch eine deutlich erkennbare Verbesserung im Spiel des/der Lehrschüler/in bewirken.

Der/die Lehrschüler/in wird von der Prüfungskommission (i.V. durch das Joseph Hellmesberger Institut) ausgewählt und soll im Können ca. dem Niveau der Zulassungserfordernisse für das Bachelorstudium von IGP entsprechen.

Prüfungsablauf:

 Der Kandidat/die Kandidatin ist berechtigt, als Prüfungsbeginn die Unterrichtsdemonstration zu wählen bzw. ein eigenes Thema, das sich auf die Werkliste bezieht, zu erörtern und darüber frei zu referieren.

Die Prüfungskommission stellt danach zu weiteren Werken der Liste Fragen, deren Beantwortung ebenfalls in freier Rede erfolgen muss.

Prüfungsdauer: ca. 45 Minuten