Schwerpunkt Erweiterndes Instrument  IGP - Violoncello

Studienplatz:

Die Anmeldung zum Erweiternden Instrument erfolgt über das Studiendekanat der Pädagogik unter https://www.mdw.ac.at/stdmp/igp-ba-studienplan-schwerpunkt/

Auch eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung ist keine Studienplatzgarantie, die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der freien Studienplätze.

Studienziel:
Schwerpunkte dienen der Ergänzung bzw. Vertiefung im Studium. Ziel des Schwerpunktes Erweiterndes Instrument ist der Erwerb von ausreichenden Grundkenntnissen am 2. Instrument (entsprechend ME 1. Instrument). Die pädagogischen Lehrveranstaltungen des Schwerpunktes sollen in Verbindung mit dem Transfer aus der Lehrbefähigung am Hauptinstrument Grundvoraussetzungen für eine Unterrichtstätigkeit im Bereich des Anfänger- und Grundstufenunterrichtes schaffen.

Voraussetzungen:
Die Wahl des Schwerpunktes „Erweiterndes Instrument“ setzt Vorkenntnisse voraus, die den Zulassungskriterien von ME 1. Instrument entsprechen. Diese Vorkenntnisse sind von einer Kommission zu überprüfen.

Überprüfung der Vorkenntnisse:

Erweiterndes Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IME 2. Instrument)


Drei Werke aus verschiedenen Epochen:
1.    Eine Etüde
2.    Ein schneller Satz
3.    Ein Stück freier Wahl

Abschlussprüfung (entspricht Bachelorprüfung ME 1. Instrument und
IME 2. Instrument)

Es sind insgesamt fünf Programmpunkte vorzubereiten:
1.    Ein langsamer und ein schneller Satz aus einem Werk des BAROCK
2.    Ein Satz aus einem Werk der KLASSIK
3.    Ein Satz aus einem Werk der ROMANTIK
4.    Ein Satz aus einem Werk des 20./21. Jahrhunderts, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt.
5.    Ein Stück freier Wahl

Das Programm muss ein Ensemblestück (Kammermusik jeder Besetzung, außer Violoncello / Klavier) enthalten, sowie schnelle und langsame Stücke in ausgewogenem Maß. Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst gewählt werden.

Die Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Dauer der Prüfung: ca. 30 Minuten