IGP Masterstudium – Violine
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1321/

Studienziel:
Heranbildung von hochqualifizierten Instrumental(Gesangs)pädagogInnen für die Lehrtätigkeit an Lehranstalten und im freien Beruf. Die AbsolventInnen sollen fähig sein, den sich wandelnden Anforderungen der Berufspraxis gerecht zu werden. Ausbildungsziel dieses zweiten Studienabschnittes ist daher die Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fertigkeiten sowie die Fähigkeit zur selbständigen künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit.

Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Lehranstalten und im freien Beruf auf allen Ausbildungsstufen.

Das Masterstudium wird nur jenen Studierenden empfohlen, von denen die Beherrschung des Instrumentes auf höchstem Niveau (nahe Konzertfach) nach Abschluss des Studiums erwartet werden kann.

Zulassungsprüfung

1) Einen langsamen (mit Doppelgriffen) und einen schnellen Satz aus einer Solo-Sonate oder -Partita von J.S.Bach

2) Ein schneller Satz aus einem Violinkonzert mit Kadenz

3) Aus einer Sonate oder einem zyklischen Werk einen langsamen und einen schnellen Satz

4) Ein Werk freier Wahl

Masterprüfung:

1) Eine der folgenden Optionen von J.S. Bach:
    a) Adagio/Grave und Fuge aus einer der 3 Solosonaten
    b) Chaconne aus der Partita in d-moll
    c) 4 Sätze aus Partita in d-moll
    d) 2 Sätze plus Double aus Partita in h-moll
    e) Präludium, Loure, Gavotte aus der Partita in E-Dur
2) 1 Caprice aus den 24 Capricen von Paganini oder
     1 Caprice aus Wieniawski École moderne
3) Mozart: ein ganzes Konzert mit Kadenzen
4) Ein schneller Satz aus einem großen Konzert z.B. Bartók,
    Chatschaturjan, Lalo, Mendelssohn, Wieniawski
5) 3 Werke freier Wahl (ganz), davon mindestens 1 Sonate, und
     1 Kammermusikwerk

Das Programm muss alle Gattungen (Sonate, Konzert, Kammermusik), ein Werk von Mozart sowie die Stilrichtungen: Barock, Klassik, Romantik, erste Hälfte des 20. Jhdts. und ein Werk nach 1945 (ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt) enthalten, wobei Barock und Klassik mit den Werken Mozarts und Bachs bereits abgedeckt sind.

Das Programm muss ein Werk aus den persönlichen Schwerpunktbildungen der/des Studierenden enthalten (kann bei der Prüfung erläutert werden).

Das Kammermusikwerk sowie ein weiteres Werk des künstlerischen Programms ist im Rahmen eines öffentlichen Konzertes (Spieldauer 45-50 Min.) zu spielen.
Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Teil ist die positive Beurteilung der ersten Teilprüfung.

2 Werke sollen auswendig gespielt werden.

Dauer des Vorspiels: intern: etwa 35-40 min
                                       öffentlich: etwa 45-50 min

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.


Prüfung unter didaktischem Aspekt:

Allgemeine Prüfungskriterien:
Die Prüfung unter didaktischem Gesichtspunkt soll einerseits ein umfassendes theoretisches und praktisches Wissen und Können zum Ausdruck bringen und andererseits die Fähigkeit zum Denken in größeren Zusammenhängen erkennen lassen. Es kommt auf das sinnvolle Herangehen an pädagogische und didaktische Fragestellungen an und auf die Fähigkeit, mit einem Schüler/einer Schülerin als LehrerIn sinnvoll arbeiten zu können. Der Kandidat/die Kandidatin sollte auch in der Lage sein, instrumentaltechnische Details am Instrument direkt zu demonstrieren, und die Violine deshalb zur Prüfung mitnehmen.

Die Prüfung umfasst 2 Teile:

1) Werkliste

Die bei der Prüfung vorzulegende Liste muss 2 Werke aus unterschiedlichen Stilepochen umfassen, wobei ein Lehrwerk (z.B.: Leopold Mozart, Francesco Geminiani, Carl Flesch, Leopold Auer, Simon Fischer, u.a.) enthalten und ein Werk Bestandteil des künstlerischen Programms sein kann.

Erwartet wird eine unter Einbeziehung des kulturgeschichtlichen Umfeldes vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Werken. Schwerpunkt der Ausführung sind all jene Bereiche, die für die Aufführung und Interpretation der Werke von praktischer Bedeutung sind (Stil, Harmonik, Melodik, Struktur, ...).

 

2) Unterrichtsdemonstration

Der/die KandidatIn soll eine Unterrichtsdemonstration in Form einer ca. 15 minütigen Lehrprobe geben. Er/sie soll dabei auf den/die LehrschülerIn und dessen/deren aktuelles Können eingehen sowie u.a. instrumentaltechnische, musikalische und stilistische Aspekte in adäquater Weise thematisieren und eine deutlich erkennbare Veränderung des/der LehrschülerIn bewirken.

Der/die LehrschülerIn wird von der Prüfungskommission (i.V. durch das Hellmesberger-Institut) ausgewählt und soll im Können ca. dem Niveau der Zulassungserfordernisse für das Bakkalaureatsstudium von IGP entsprechen.

Prüfungsablauf:

Der/die KandidatIn ist berechtigt, als Prüfungsbeginn die Unterrichtsdemonstration zu wählen bzw. ein eigenes Thema, das sich auf die Werkliste bezieht, zu erörtern und darüber frei zu referieren.

Die Prüfungskommission stellt danach zu weiteren Werken der Liste Fragen, deren Beantwortung ebenfalls in freier Rede erfolgen muss.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Prüfungsdauer: ca. 45 Minuten