Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der mdw!

Die Satzung der mdw und - seit der Novelle vom Herbst 2021 - auch das UniversitätsGesetz ermöglichen Ihnen, abweichende Prüfungsmethoden für jene Prüfungsteile zu nutzen, die Sie aufgrund einer Beeinträchtigung nicht in der vorgesehenen Form ablegen können. Inhaltlich decken die adaptierten Prüfungen dasselbe ab, das konkrete Format orientiert sich jedoch an Ihren Möglichkeiten.

Seit Ende März 2021 können Studienwerber*innen bereits bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung in mdwOnline den Bedarf an abweichenden Prüfungsmethoden für einzelne Prüfungsteile angeben.

Als Neo-Student*in sind Sie im Falle einer erfolgreich absolvierten Zulassungsprüfung von der neuen Anforderung des Universitätsgesetzes nach Mindeststudienleistungen für die ersten vier Semester (gemäß § 59a Abs. 5 UG ) ausgenommen, wenn Sie zum Kreis der Behinderten nach § 3 BGStG gehören. Melden Sie sich in dem Fall bitte bei Frau Petra Weissberg als Leiterin des StudienCenter der mdw.

 

Sollten Sie bereits Student*in der mdw sein, gilt bei Vorliegen einer Behinderung das gesetzliche Recht auf abweichende Prüfungsmethoden auch für Lehrveranstaltungsprüfungen (den entsprechenden Gesetzestext finden Sie in §59 Abs 3 Z 12 des Universitätsgesetzes 2002).

Vereinbaren Sie die Adaptierungen direkt mit Ihren Lehrenden, wenn Sie die Prüfungsunterlagen in größerer Schrift benötigen, Sie mehr Zeit brauchen o.ä.  Die Behindertenbeauftragte steht Ihnen hierfür gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie zu keiner Einigung hinsichtlich des alternativen Formats mit Ihren Lehrenden oder Prüfer*innen kommen, kann die Studiendirektorin einbezogen werden, die per Bescheid eine entsprechende Änderung des Formats veranlassen kann. Infoblatt und Antragsformular für die abweichenden Prüfungsmethoden finden Sie auf der Website der Studiendirektorin.


Unterstützung erhalten Sie in jedem Fall gerne von der Behindertenbeauftragten der mdw

Dipl.-Heil.Päd.(FH) Katharina Pfennigstorf
Leiterin des Universitätslehrgangs Kulturmanagement am Institut für Kulturmanagement und Gender Studies (IKM)
barrierefrei@mdw.ac.at
01/71155-3411

 

Mit den Novellen des Universitätsgesetzes haben sich ab dem Wintersemester 2022/23 Erleichterungen für Studierende mit Behinderungen ergeben, die das Ministerium auf seiner Website wie folgt auflistet:

- Befreiung von der gesetzlichen Mindeststudienleistung:
Für Studierende mit einer (nicht vorübergehenden) Behinderung im Sinne von § 3 des BundesbehindertenGleichstellungsgesetzes gilt die verpflichtende Mindeststudienleistung nicht, die bei
Neuaufnahme eines Studiums ab 1. Oktober 2022 zu erbringen ist.

- Recht auf abweichende Prüfungsmethode nun auch bei Zulassungs- und
Aufnahmeverfahren
, wenn das vorgesehene Procedere aufgrund der Behinderung (i.S.d. §3 Bundesbehindertengesetzes) nicht durchführbar oder zumutbar ist.

- Neuer gesetzlicher Beurlaubungsgrund der „vorübergehenden Beeinträchtigung“
neben den bisherigen, das sind: Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Erkrankung, Schwangerschaft, Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten, Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres.

generell neu:
• Beurlaubung aus unvorhergesehenen und unabwendbaren Gründen (§ 67 UG bzw. § 58 HG): Die Beurlaubung vom Studium ist nun auch während des Semesters möglich, wenn diese Gründe unvorhergesehen und unabwendbar auftreten. Bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erbrachte Studienleistungen bleiben aufrecht.

Infoblatt zu den Änderungen für Studierende ab dem Wintersemester 2022/23.

 


Weiterbildungsangebot für Studierende und Universitätsangehörige:

Die Universität Graz bietet seit 16. November den frei zugänglichen und kostenlosen MOOC (Massive Open Online Course) "Gut durch den Hochschul-Alltag: diversitätssensibel, vor(ur)teilsbewusst und inklusiv" des AntiBias-Zirkels an:

"Die Auseinandersetzung mit Begriffen wie Diversität, Heterogenität, soziale Herkunft, sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Rassismus und vielen mehr sind aus dem Uni-Alltag nicht mehr wegzudenken. Diese Thematiken sind auch für die Zusammenarbeit, das Forschen und Lehren an der Uni sehr bedeutsam.

In neun Lektionen wird in dieser frei zugänglichen Bildungsressource (OER) auf der iMoox-Plattform erläutert, was sich hinter diesen vielen Begriffen verbirgt und aufgezeigt, welche Beispiele es dafür im Hochschulalltag gibt. Außerdem werden Anregungen gegeben, wie im Alltag diversitätssensibler und inklusiver gehandelt werden kann. Da es sich um OER handelt, können die Materialien z. B. auch in der eigenen Lehre/in Workshops etc. weiterverwendet werden.

Sie können sich auf der imoox Plattform für den Kurs anmelden und dort werden ab 16.11.2022 jede Woche zwei Lektionen freigeschaltet, die Sie selbstständig online bearbeiten können. Pro Lektion sind mindestens zwei Videos, Ressourcen zum Selbststudium und/oder Aufgaben, die Ihren Lern- und Reflexionsprozess unterstützen, sowie Literaturempfehlungen enthalten. Am Ende jeder Lektion gibt es die Möglichkeit zur online Selbstüberprüfung für die Sie nach erfolgreichem Abschluss eine Bestätigung bekommen. Wenn Sie alle Lektionen erfolgreich abschließen, bekommen Sie ein Zertifikat für den gesamten Kurs. Ab 14.12.2022 sind dann alle Lektionen auf einmal zugänglich.

Auf einen Blick:

  • MOOC "Gut durch den Hochschul-Alltag: diversitätssensibel, vor(ur)teilsbewusst und inklusiv"
  • für Hochschul-Mitarbeitende und Studierende
  • kostenlose, frei zugängliche Bildungsressource (OER)
  • zertifizierte Weiterbildung: Zertifikat für den gesamten Kurs sowie einzeln für jede der 9 Lektionen
  • ab 16.11.2022, pro Woche 2 Lektionen freigeschalten, ab 14.12.22, alle Lektionen auf einmal zugänglich
  • https://imoox.at/course/antibias