Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderung
Das Referat für Sozialpolitik und Inklusion der hmdw (Hochschüler*innenschaft an der mdw) hat einige Förderstellen und Stipendien zusammengetragen, die finanzielle Unterstützung bieten.
"Bitte schickt uns ein mail an hmdw-sozial@mdw.ac.at oder kommt in unsere Sprechstunde: jeden Mittwoch von 10:00 bis 12:30 in dem Büro der hmdw in der Ungargasse 53 1030 Wien oder nach persönlicher Vereinbarung."
Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) bietet für alle Studierende, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung zu bekommen. Die Notlage kann zB. entstanden sein durch: plötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium, Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern, Ausgaben für medizinische/psychologische/psychiatrische Behandlungen sowie andere Notsituationen. Mehr Infos sowie das Antragsformular finden sich auf der Website der Bundes-ÖH: https://www.oeh.ac.at/sozialfonds
Auf derselben Seite findet sich auch der Fond für Studierende mit Behinderung der ÖH (samt Antragsformular):
"Du hast eine 50%ige Behinderung und dadurch hast du Mehraufwand für dein Studium. Wende dich an uns und wir schauen gemeinsam mit dem Referat für Barrierefreiheit, was wir für dich tun können."
Adresse:
Sozialfonds der ÖH-Bundesvertretung
Taubstummengasse 7-9/4. Stock
1040 Wien
E-Mail: sozialfonds@oeh.ac.at
Telefonnummer:
+43/1/310 88 80 -44
+43/1/310 88 80 -45
Im StudienCenter der mdw kann ein Erlass des Studienbeitrags aufgrund von Krankheit oder Behinderung beantragt werden (nur für EU-Staatsbürger_innen; nur ordentliche Studierende). Der Antrag auf Erlass muss mit den entsprechenden Nachweisen zeitgerecht (Sommersemester 28. oder 29. Februar bzw. Wintersemester 30. September) im StudienCenter eingebracht werden.
Gesetzliche Erlassgründe:
Gemäß § 92 Abs. 1 UG sind folgende Erlassgründe vorgesehen:
1. Krankheit oder Schwangerschaft
Eine durch Krankheit oder Schwangerschaft verursachte Hinderung an der Fortführung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester (Nachweis: Bestätigung eines Facharztes);
[...]
4. Behinderung
Ein Behinderungsgrad von zumindest 50% (Nachweis: Behindertenausweis des Bundessozialamtes);
[...]
Ausführliche Informationen zum Erlass des Studienbeitrags finden sich auf der entsprechenden Seite des StudienCenters.