Abweichende Prüfungsmethode

Studierende, die eine Behinderung nachweisen, welche es unmöglich macht eine Prüfung in der vorgeschriebenen Methode abzulegen, haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode.

Voraussetzungen:

  • Vorliegen einer Behinderung, welche die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht (Nachweis)
  • Inhalt und Anforderungen der Prüfung werden durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt

Ablauf:

Wenn Sie Ihr Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich bitte zunächst mit Ihrer Prüferin_Ihrem Prüfer bzw. der_dem Vorsitzenden der Prüfungs-kommission in Verbindung. Überlegen Sie sich vorab, wie die abweichende Prüfungsmethode gestaltet sein soll/muss. Unterstützung hierbei erhalten Sie bei der Behindertenbeauftragten der mdw.

Wird die abweichende Prüfungsmethode nicht unmittelbar durch die Prüferin_den Prüfer gestattet, kontaktieren Sie bitte das Büro der Studiendirektorin. Die Studiendirektorin hat gemäß § 26 Abs 3 Satzungsteil Studienrecht nach Anhörung der oder des Studierenden und der Prüferin oder des Prüfers mit Bescheid  festzustellen,  ob  die  Voraussetzungen  gegeben  sind,  und eine entsprechend modifizierte Durchführung der Prüfung zu veranlassen.

Erforderliche Dokumente

Sie benötigen:

  • Einen Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode
  • Einen Nachweis der Behinderung/Beeinträchtigung

 

 

KONTAKT

Büro der Studiendirektorin
Eva Seisenbacher, Mag.a iur.
Anton-von-Webern-Platz 1
Zimmer D 01 51
Tel. +43 1 71155 DW 2010
Mail: seisenbacher@mdw.ac.at

 

KONTAKT

Behindertenbeauftragte der mdw
Dipl.-Heil.Päd.(FH) Katharina Pfennigstorf

Tel. +43 1 71155 DW3411
Mail: barrierefrei@mdw.ac.at
Web: https://www.mdw.ac.at/barrierefrei/

 

INFO

ANTRAGSFORMULAR