Angebote für ao. Studierende und Mitbeleger:innen
Außerordentliche Studierende, die nur einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, sowie Mitbeleger*innen sind nur zum Besuch wissenschaftlicher Lehrveranstaltungen berechtigt (§51 Abs 2 Z 20 UG).
Derzeit können sie nur VO, SE, VS, VK, KO, VX besuchen, und dies auch nur dann, wenn sie die in den Curricula festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Ausnahmen: Mitbeleger*innen, die Lehrveranstaltungen der mdw besuchen, die in ihrem Studium an einer anderen Universität als Wahlfach etc. genehmigt sind. In diesem Fall müssen die Studierenden eine bescheidmäßige Genehmigung von der anderen Universität vorweisen.
Studierende der mdw Lehrgänge dürfen auch nicht-wissenschaftliche Lehrveranstaltungen der mdw besuchen.
Folgende Lehrveranstaltungen können unter den oben genannten Voraussetzungen besucht werden:
siehe hier