IGP Bachelorstudium – Violoncello
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1322/

Studienziel:
Heranbildung von Instrumental(Gesangs)lehrerInnen an Lehranstalten und im freien Beruf. Abschluss durch eine Bachelorprüfung, welche bereits eine vollgültige, staatlich anerkannte Berufsqualifikation darstellt.

Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Lehranstalten (Musikschulen, Oberstufenrealgymnasien mit Instrumentalmusik als Pflichtgegenstand, AHS mit Instrumentalmusik als Freigegenstand) und im freien Beruf.

Aufnahmekriterien: Für das Studium Instrumental(Gesangs)pädagogik, dessen Abschluss eine vollgültige Berufsqualifikation darstellt, wird ein höheres Niveau am Instrument als für die Studienrichtung Musikerziehung erwartet.

Zulassungsprüfung (entspricht IME 1. Instrument)

3 Werke aus verschieden Epochen
a) eine Etüde
b) ein schneller Satz
c) ein Stück freier Wahl

Bachelorprüfung (entspricht Bachelorprüfung IME 1. Instrument)

A) Eine Solosuite von J.S. Bach (Präludium, Sarabande,
     ein weiterer Satz)
B) Eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von Duport (außer 3,4,5,7,19)
C) Vier weitere Werke (freie Kombinationsmöglichkeit von Stil-
     bereich und Gattung)

     1) Stilbereiche

  • Barock
  • Wiener Klassik
  • Zeitraum Romantik bis einschließlich 1. Hälfte des
    20. Jahrhunderts
  • Ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt

      2) Gattungen

  • Sonate (ganz) mit obligatem Klavier
  • Konzert (1 schneller Satz) oder Konzertstück im Schwierigkeitsgrad von Haydn C-Dur, Saint-Saens, Lalo
  • Kammermusik (ganz, jede Besetzung außer Cello und Klavier)

       3) Ein Werk freier Wahl

Das Prüfungsprogramm hat insgesamt 6 Werke zu umfassen. Alle oben angeführten Gattungen und Stilbereiche müssen durch mindestens ein Werk repräsentiert sein (wobei der Bereich Barock/Frühklassik durch das Pflichtstück “Bachsuite” abgedeckt ist, in Form des Wahlstückes jedoch noch einmal gewählt werden kann). Die Solosuite von J.S. Bach und das Konzert bzw. Konzertstück sind auswendig vorzutragen.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Prüfung unter didaktischem Aspekt:

Allgemeine Prüfungskriterien:
Die Prüfung unter didaktischem Gesichtspunkt soll einerseits ein umfassendes theoretisches und praktisches Wissen und Können zum Ausdruck bringen und andererseits die Fähigkeit zum Denken in größeren Zusammenhängen erkennen lassen. Es kommt auf das sinnvolle Herangehen an pädagogische und didaktische Fragestellungen an und auf die Fähigkeit, mit einem Schüler/einer Schülerin als LehrerIn sinnvoll arbeiten zu können. Der/die Kandidat/in sollte auch in der Lage sein, instrumentaltechnische Details am Instrument direkt zu demonstrieren, und das Cello deshalb zur Prüfung mitnehmen.

Bei der Prüfung ist eine Liste von 12 Werken vorzulegen, die nach den allgemeinen Prüfungskriterien (siehe oben) vorzubereiten sind, weiters Werke für den Anfangsunterricht enthält und folgende Inhalte in einem ausgewogenen Verhältnis beinhaltet:

Unterrichtsliteratur
    Celloschulen
    technische Übungen (z.B. Feuillard, Tägliche Übungen, etc.)
    Etüden
    Bücher mit pädagogisch, didaktisch relevantem Inhalt (z.B. Cello Üben von Gerhard  Mantel, Lehren und Lernen im Instrumentalunterricht von Anselm Ernst)

Vortragsliteratur
    Die Vortragsliteratur soll Werke unterschiedlicher Epochen und
    formaler Gattungen enthalten.

Prüfungsablauf:

Die Prüfung enthält zwei Teile
1) einen verbal rhetorischen Teil
2) eine Lehrdemonstration mit einem Schüler/einer Schülerin.

Ad 1) Der Kandidat/die Kandiatin ist berechtigt, als Prüfungsbeginn ein eigenes Thema, das sich auf die Werkliste bezieht, zu erörtern und darüber frei zu referieren.
Die Prüfungskommission stellt danach zu weiteren Werken der Werkliste Fragen, deren Beantwortung ebenfalls in freier Rede erfolgen muss.

Ad 2) Der Kandidat/die Kandidatin soll eine Unterrichtsdemonstration geben, die jedoch nicht einer gesamten Cellostunde entsprechen soll, sondern einen Schwerpunkt setzen, der zum SchülerInnenniveau und zum Thema der Unterrichtsdemonstration passt.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Prüfungsdauer: ca. 45 Minuten