Inklusion am IMP

 

Am Institut für musikpädagogische Forschung und Praxis werden im Bereich der Studien Instrumental- und Gesangspädagogik wie auch im Lehramtsstudium Musikerziehung seit mehreren Jahren Lehrveranstaltungen mit Inhalten rund um das Feld Inklusion und Musikpädagogik angeboten und immer stärker nachgefragt. Dadurch soll den Studierenden und künftig musikpädagogisch Lehrenden eine Haltung vermittelt werden, die darauf abzielt, dass jeder Mensch, der musizieren möchte, bestmöglich musikalisch gefördert werden sollte. Als hervorragendes Beispiel sind die Vorgaben der Potsdamer Erklärung des Verbands deutscher Musikschulen zu nennen (Verband deutscher Musikschulen, Potsdamer Erklärung 2015). Jedem, der bereit ist, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für ein musikalisches Ziel zu engagieren, soll demnach ein diskriminierungsfreies und niederschwelliges Angebot gemacht werden, um seine Neigungen und Begabungen zu entwickeln und auszubauen zu können. „Die individuelle Förderung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren, von Menschen mit Migrationshintergrund, von Hochbegabten oder von Menschen mit Behinderung im gemeinsamen Lernraum der Musikschule macht diese zu einem Möglichkeitsraum, der weit über das Instrumentalspiel hinausweist und belegt, dass das Leitbild der Inklusion keine Vision bleiben muss“ (Verband deutscher Musikschulen, Potsdamer Erklärung 2015, S. 2).