Europahymne


Die Europahymne stellt die Hymne der Europäischen Union und des Europarates dar und gilt gleichzeitig als eines der offiziellen Symbole der EU. Um die Universalität der Musik in den Vordergrund zu rücken und keine der europäischen Sprachen zu bevorzugen, wurde für die Europahymne nicht die Chorfassung aus dem letzten Satz Beethovens neunter Symphonie mit dem deutschen Text Friedrich Schillers („Freude schöner Götterfunken…“) übernommen, sondern ein reines Instrumentalarrangement gewählt. Verschiedene Textvorschläge, zum Beispiel eine Esperanto-Übersetzung der Chorfassung Beethovens, wurden von der Europäischen Kommission abgelehnt.
Am 19. Jänner 1972 nahm der Europarat die Melodie der Ode an die Freude als eigene Hymne an und beauftragte den Dirigenten Herbert v. Karajan, drei verschiedene Arrangements anzufertigen: so entstand eine Version für Solopiano, und jeweils eine Orchesterfassung für Blas- und Sinfonieorchester. 
1985 wurde die Instrumentalversion auf Vorschlag des Adonnino-Ausschusses von den EUStaats- und ‑Regierungschefs als offizielle Hymne der Europäischen Union angenommen. Dabei soll sie jedoch keinesfalls die Nationalhymnen der Mitgliedstaaten ersetzen, sondern vielmehr die europäischen Werte Freiheit, Frieden und Solidarität zum Ausdruck bringen.1
 


1 Vgl.  https://de.wikipedia.org/wiki/Europahymne  
https://europa.eu/european-union/about-eu/symbols/anthem_de