Frequently Asked Questions

 

  • Was genau ist unter den 'drei Wochenblöcken pro Semester' zu verstehen?

Die Lehrveranstaltungen des Kulturmanagement-Lehrgangs finden in geblockter Form statt.
Das schaut dann so aus, dass im Wintersemester jeweils im Oktober, im November und im Jänner eine Woche lang von Montag bis Freitag oder Samstag unterrichtet wird, und im Sommersemester im März, im April ODER Mai und im Juni. Die Termine der Blockwochen sind hier zu sehen.

Während der Blockwochen findet der Unterricht i.d.R. von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 18.30 Uhr statt. Samstags wird ggf. bis 13.00 Uhr unterrichtet.

Manchmal werden diese Zeiten aufgrund von vorgelagerten Prüfungen, gemeinsam besuchten Kulturveranstaltungen oder Zeiten für den Austausch in der Gruppe ausgeweitet.

 

  • Wie verteilen sich die jeweiligen Lehrveranstaltungen auf die Lehrgangswochen?

Die verschiedenen Lehrveranstaltungen eines Semesters werden in der Regel in drei vierstündigen oder zwei zweistündigen Einheiten unterrichtet. Idealerweise verteilen sich diese drei, bzw. sechs Einheiten gleichmäßig auf die drei Lehrgangswochen.

 

  • Kann ich den Lehrgang auch im Sommersemester beginnen?

Leider nein.
Der Lehrgang startet nur einmal im Jahr und zwar jeweils im Wintersemester.

Für Studierende gibt es allerdings eine "Sneak-Preview"-Möglichkeit:

Wenn Sie Interesse an unserem Universitätslehrgang Kulturmanagement haben und Sie derzeit an der mdw oder einer anderen Universität studieren, können Sie jedoch im Rahmen Ihrer Freien Wahlfächer bereits Lehrveranstaltungen am IKM besuchen. Wir bieten in den Bereichen Kulturpolitik, Kulturrecht, Projektmanagement, Marketing, Gender Studies etc. verschiedene Lehrveranstaltungen an.

Viele unsere jetzigen oder ehemaligen Lehrgangsstudierenden haben diese Möglichkeit genutzt, um vorab einen Eindruck von unserem Institut zu gewinnen.

 

  • Wann finden Prüfungen statt?

Die Prüfungen für Lehrveranstaltungen finden während der Lehrgangswochen statt. Nur die Abschlussprüfungen werden an eigenen Terminen nach den zwölf Lehrgangswochen abgehalten.

 

  • Wieso wird überhaupt ein Deutschnachweis verlangt und bis wann brauche ich ihn (B2)?

Unsere langjährige Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung im Kulturmanagement hat uns gezeigt, dass jene Teilnehmer*innen am meisten von den Lehrveranstaltungen profitieren, die in Bezug auf die deutsche Sprache ein Niveau erreicht haben, das es ihnen ermöglicht, aktiv an den Diskussionen teilzunehmen, die im Unterricht verwendeten Texte zu verstehen und sich in mündlichen und schriftlichen Tests sicher auszudrücken.

Die vorausgesetzten Deutschkenntnisse im Mindestmaß des B2-Niveaus werden im Rahmen der Zulassungsprüfung überprüft.

 

  • Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt es?

Berufsbedingte Fortbildungskosten, die Sie als Arbeitnehmer*innen selber tragen, sind Werbungskosten. Daher können Sie die Ausgaben bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Darunter fallen die Kursgebühren selbst, Kursunterlagen und Lernmaterialien, Kopierkosten, Fahrtkosten zum Kursort oder auch die Übernachtungen vor Ort. Ein Video, wie Sie die Kosten bei der Arbeitnehmer*innenveranlagung geltend machen, finden Sie bei der AK.

Der WAFF - Wiener ArbeitnehmerInnen FörderungsFonds unterstützt beruflich relevante Weiterbildungen. Anfragen für Ihren konkreten Fall lohnt sich.

Auch einige Bundesländer fördern Fortbildungen über ihre so genannten Bildungskonten. Auch hier lohnt es sich, in Ihrem jeweiligen Bundesland nachzufragen.

 

  • Kann ich mich auch dann bewerben, wenn ich meinen Hochschulabschluss erst nach Ende der Bewerbungsfrist bekomme?

Ja, das können Sie.

Allerdings muss die Abschlussurkunde spätestens zum Zeitpunkt des Studienbeginns im Herbst vorliegen, da Sie sonst nicht inskribieren können.

Ihren Bewerbungsunterlagen legen Sie in diesem Fall idealerweise ein Sammelzeugnis bei, aus dem hervorgeht, dass Sie (fast) alle Lehrveranstaltungen abgeschlossen haben, sowie eine Bestätigung Ihrer Universität, dass mit Ihrem Studienabschluss zum Zeitpunkt X zu rechnen ist.

 

  • Kann ich mit (Klein-)Kind am IKM studieren?

In den letzten Jahren durften wir zahlreiche Babies und Kleinkinder am IKM erleben, die in den Pausen von Partner*innen und Großeltern gebracht wurden. Das IKM ist barrierefrei zugänglich und damit auch mit Kinderwagen gut zu erreichen. Es gibt einen Wickeltisch sowie Rückzugsmöglichkeiten für Zeiten des Stillens. Auch in den Lehrveranstaltungen sind Babies und Kleinkinder gern gesehene Gäste.

 

  • Gibt es noch andere Möglichkeiten, mich am IKM im Bereich Kulturmanagement weiterzubilden?

Ja. Es gibt zwar kein grundständiges Kulturmanagement-Studium, sehr wohl aber Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Studiums an der mdw oder an einer anderen österreichischen Universität (und auch im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthaltes) kostenlos besucht werden können. Die jeweils aktuelle Übersicht findet sich auf der Homepage des Instituts.

Außerdem bietet auch das Zentrum für Weiterbildung der mdw regelmäßig Kurse zu Kulturmanagement-Themen an.

 

 

  • Was muss ich für die Inskription tun?

Bei der Erstinskription müssen Sie persönlich ins StudienCenter gehen und Ihren Ausweis/Pass vorlegen. Außerdem brauchen Sie die Nummer, die Sie beim Hochladen Ihrer Bewerbung auf MDWonline erhalten haben, und die Zahlungsbestätigung über die Lehrgangsgebühren für das erste Semester.

Für die weiteren Semester brauchen Sie lediglich eine...

  • Weitermeldung 

Dazu

  1. zahlen Sie die ÖH-Gebühr ein (Betrag und Kontodaten finden Sie jeweils aktuell über Ihren mdwOnline-Zugang)
  2. überweisen Sie die Lehrgangsgebühren unter Angabe Ihres Namens und der Lehrgangskennzahl auf das Konto der mdw: Bank Austria - BKAUATWW - AT12 1200 0514 2859 0201

    Studierende bis Jg22 [Studienplan 17W; Lehrgangskennzahl UT 992 218]:
    je EUR 2.150,- für das dritte und vierte Semester sowie je EUR 145,- für die Verlängerungssemester 2024/25 und 2025, je EUR 300,- ab dem Studienjahr 2025/26

    Studierende ab Jg23 [Studienplan 23W; Lehrgangskennzahl UT 999 042]:
    je EUR 2.450,- für die ersten vier Semester sowie je EUR 300,- für Verlängerungssemester
     
  3. schicken Sie die Zahlungsbestätigungen samt aktueller Semestermeldung an das StudienCenter: studiencenter@mdw.ac.at

Die gesammelten Informationen zur Weitermeldung finden Sie auf dieser Seite des StudienCenters.

Beachten Sie bitte, dass die Weitermeldung bis zum 31. Oktober (WiSe), bzw. 31. März (SoSe) erfolgt sein muss.

 

  • Wie komme ich zu einer Rechnung über die Lehrgangsgebühren?

Gerne lassen wir Ihnen eine Rechnung über die Lehrgangsgebühren ausstellen, die Sie dann beim Steuerausgleich angeben können. Geben Sie dazu unbedingt VOR Einzahlen der Lehrgangsgebühren Bescheid.
Wenn die Lehrgangsgebühr bereits bezahlt wurde, können wir nur noch eine Zahlungsbestätigung ausstellen. Diese kann ebenfalls für den Steuerausgleich verwendet werden.

 

  • Muss ich mich für jeden einzelnen Kurs selber anmelden?

Nein, das erledigen wir für Sie. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie jedes Semester fristgerecht inskribieren.

 

  • Wieso steht auf meiner mdwOnline-Visitenkarte, ich sei vom Studienbeitrag befreit?

StudienBEITRÄGE fallen in ordentlichen Studien als Teilfinanzierung der Kosten des Studiums in manchen Fällen an (EU-Ausländer*innen, Überschreiten der Studiendauer o.ä.).
Bei Lehrgängen werden vom Universitätsgesetz kostendeckende LehrgangsGEBÜHREN vorgeschrieben. Diese sind, wie auch die ÖH-Gebühr, für jedes Semester zu zahlen.

 

  • Was tue ich, wenn ich Probleme mit Moodle habe?

Bei allen Problemen mit Moodle wenden Sie sich bitte an den Helpdesk und das Servicezentrum des Zentralen Informatikdienstes der mdw.

 

  • Wo finde ich das Ansuchen für die Genehmigung von Thema und Betreuer*in der Abschlussarbeit und Infos darüber, was beim Hochladeprozess zu beachten ist?

All diese Dinge sind auf der Website des Studiencenters unter dem Reiter "Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten" zu finden.

Einzureichen sind die Ansuchen bei der (Studienplan 17W), bzw. über die (Studienplan 23W) Lehrgangsleitung (ikm-kulturmanagement[at]mdw.ac.at).

 

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme beim Hochladen der Abschlussarbeit habe?

Probleme beim Hochladen der Abschlussarbeit gibt es in der Regel dann, wenn die Umwandlung in das erforderliche PDF-Format nicht gelingt. Wenn Sie sich in diesem Fall bitte - rechtzeitig vor dem Abgabetermin! - an den Helpdesk und das Servicezentrum des Zentralen Informatikdienstes der mdw. Hier kann bei der Konvertierung geholfen werden.

Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Hochladeprozess geht es hier.

 

  • Was passiert nach dem erfolgreichen Hochladen der Abschlussarbeit?

Nach dem Hochladen wir die Arbeit zunächst von Ihrer Betreuungsperson auf Formalkriterien geprüft (Wurde das vereinbarte Thema unter dem vereinbarten Titel in ausreichendem Umfang bearbeitet? Stimmt die Zitierweise? u.ä.). Wenn alles passt, gibt die Betreuungsperson die Arbeit für die Plagiatsprüfung frei. Das Ergebnis bekommen die Betreuer*innen nach kurzer Zeit per Mail übermittelt. In den allermeisten Fällen wurden keine Auffälligkeiten gefunden. Dann bekommen die Betreuer*innen die Aufforderung, das Gutachten zu verfassen und hochzuladen, und Sie bekommen die Information, Ihre Arbeit in gebundener Form und in dreifacher Ausfertigung am IKM abzugeben.

Im Fall, dass ein sogenanntes Plagiat light vorliegt, werden Sie von der Betreuungsperson informiert, dass Ihre Arbeit zu überarbeiten ist. Sollte ein umfassendes Plagiat festgestellt werden, müssen Sie eine neue Arbeit verfassen.

 

  • Wieso müssen drei gebundene Exemplare der Abschlussarbeit abgegeben werden?

Die drei Exemplare dienen den Prüfer*innen zur Vorbereitung der Abschlussprüfungen. Im Anschluss an die Abschlussprüfung bekommen Sie eines der Exemplare zurück. Die anderen beiden verbleiben in der Bibliothek des IKM.


Sollten weitere Fragen offen sein, schicken Sie uns eine Nachricht an ikm-kulturmanagement@mdw.ac.at oder rufen Sie an unter 01/71155-3401.