Gesetzliche Verankerung

 

Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrichtlinien der EU

Die Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrichtlinien der EU bieten einen rechtlichen Rahmen zur Verwirklichung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit und verbieten Diskriminierung, etwa aufgrund von Geschlecht, Rassismus, Religion, Behinderung und sexueller Orientierung.

 

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Auf Bundesebene regelt das Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Frauenförderung, sowie die Gleichbehandlung und verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung in Dienst- und Ausbildungsverhältnissen. Das B-GlBG gilt für alle öffentlichen Universitäten und Hochschulen in Österreich und schützt Bewerber_innen und Bedienstete der Universität, sowie Studierende vor Diskriminierung bei der Zulassung, im Lehrbetrieb, bei Prüfungen und bei der Beurteilung des Studienerfolgs.

 

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) regelt das Diskriminierungsverbot und die Gleichbehandlung von Menschen mit BeHinderungen in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich der Hochschule. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit BeHinderungen gleichberechtigt an der Universität arbeiten und studieren können. Universitäten sind verpflichtet, Barrieren abzubauen und die Diskriminierung von Menschen mit BeHinderungen zu verhindern.

 

Universitätsgesetz

Gleichstellung, soziale Chancengleichheit, die besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von Menschen mit BeHinderungen und die Vereinbarkeit von Studium und Beruf mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige gehören nach dem Universitätsgesetz (UG) zu den leitenden Grundsätzen und Aufgaben der Universität.

Im Universitätsgesetz ist entsprechend verankert, dass jede Universität in Österreich eine Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, sowie der Frauenförderung und Geschlechterforschung einzurichten hat (§ 19 Abs 2 Z 7 UG). Die OE Gleichstellung, Gender und Diversität der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist über dieses Gesetz verankert. Zudem regelt es, dass jede Universität einen Frauenförderungsplan und einen Gleichstellungsplan in der Satzung zu verankern hat (§ 20b).

Das Universitätsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass jede Universität einen Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten hat und regelt dessen Zusammensetzung, Rechte und Pflichten. Zudem regelt es, dass jede Universität einen Frauenförderungsplan und einen Gleichstellungsplan in der Satzung festzulegen hat. 

Relevante Satzungsteile & Dokumente der mdw

 

Frauenförderungsplan

Das Ziel des Frauenförderungsplans ist die Beseitigung bestehender Unterrepräsentationen von Frauen in allen Organisationseinheiten und auf allen Hierarchieebenen an der mdw. Dies beinhaltet die Förderung von Frauen in allen Funktionen und Tätigkeiten und die Umsetzung von Gleichstellung und Frauenförderung in der Personalpolitik, der Verteilung von Ressourcen, in der Forschung, Erschließung der Künste und der Lehre. Daneben enthält der Frauenförderungsplan Bestimmungen zur geschlechtergerechten Sprache, Gender Mainstreaming und dem Auf- und Ausbau von Frauenforschung und Gender Studies an der mdw.

 

Gleichstellungsplan

Der Gleichstellungsplan dient – neben dem Frauenförderungsplan – der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung und Gleichbehandlung und der Antidiskriminierung. Ziele sind die Gewährleistung der Chancengleichheit für alle Universitätsangehörigen und Bewerber_innen der mdw. Der Gleichstellungsplan umfasst die Diversitätsdimensionen Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung und BeHinderung. Die mdw bekennt sich darüber hinaus im Gleichstellungsplan zum spezifischen Schutz vor Mehrfachdiskriminierung und verpflichtet sich dazu, ihr im Rahmen von Antidiskriminierungsmaßnahmen Rechnung zu tragen.

 

Gender Equality Plan

Der Gender Equality Plan bündelt bestehende Bestimmungen aus dem Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan der mdw und bezieht zudem Überlegungen, Ziele und Maßnahmen aus der Diversitäts- und Forschungsstrategie, sowie der »Human Resources Strategy for Researchers« (HRS4R) ein. Ein wesentliches Ziel des Gender Equality Plans ist, dass Universitäten und damit auch die mdw ihren Beitrag zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft weiter ausbauen.

mdw-Diversitätsstrategie

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien steht für eine Kultur der Vielfalt und Wertschätzung in allen ihren Wirkungsbereichen, von der Diversität künstlerisch-kultureller Ausdrucksformen bis hin zu Chancengleichheit und Antidiskriminierung.

»Wir bekennen uns zu demokratischen Werten, Gleichbehandlung und Diversität. Offene Kommunikation, Transparenz und Partizipation sind uns bei der Weiterentwicklung der Universität wichtig. Wir stehen für Gendergerechtigkeit und Inklusion. Transkulturalität diskutieren wir im Sinne einer kritischen Hinterfragung des Kunst- und Kulturbegriffs ebenso wie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die universitäre Praxis in Kunst, Lehre und Forschung.« (mdw-Leitbild)

Mit der mdw-Diversitätsstrategie als strategischen Veränderungsprozess verfolgt die Universität für Musik und darstellende Kunst ein ganzheitliches, systematisches Diversitätsmanagement. Ziel ist es, ein diskriminierungsfreies Studier- und Arbeitsumfeld und eine gleichberechtigte Teilhabe an der mdw zu ermöglichen.

Das mdw-Diversitätsstrategiepapier sowie die mdw Diversity Scorecard umfassen die in der Diversitätsstrategie gesetzten Handlungsfelder, Ziele und dazugehörenden Maßnahmen und worden vom Rektorat verabschiedet. Sie sind handlungsleitend für die gesamtuniversitäre diversitätsorientierte Weiterentwicklung der mdw in den Bereichen Lehre, Forschung und Verwaltung.
 

mdw-Diversitätsstrategie 2019-2021 | mdw Diversity Scorecard dokumentiert die Maßnahmen und eine Auswahl an Indikatoren in Hinblick auf die Vision und das strategische Ziel:

Im blauen Kreis in der Mitte steht: gemeinsam für ein diskriminierungsfreieres Studier- und Arbeitsumfeld. Im Hintergrund ziehen sich Linien kreut und quer wie ein Netz über die gesamte Grafik und an den Linien stehen Stichworte wie: Gleichstellungsplan, Arbeitskreis für Gleichbehandlung oder Plattform Gender mdw. Um den mittigen Kreis verteilen sich fünf Rechtecke zu den Themen: Chancengleichheit in Zulassungsprüfungen - Ziel: Reduzierung von Ausschlussmechanismen; Diversität in Curricula - Ziel: Verankerung von Gender- und Diversitätskompetenz in den Curricula; Wissenschaftliches und künstlerisches Personal - Ziel: Stärkung von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen; Lehre, Forschung, Weiterbildung - Ziel: Erwerb und Aneignung von Gender- und Diversitätswissen; Internationales - Ziel: Ausbau der Willkommenskultur.

Folgende Maßnahmen wurden bisher als Bestandteil der mdw-Diversitätsstrategie umgesetzt:
 


Erarbeitung eines Mission Statements zur mdw-Diversitätsstrategie


Einrichtung einer Checkbox für alternative Prüfungsmethoden


Verankerung von Gender- & Diversitätskompetenz in den Curricula


Schaffung des „Webtool Tricky Moments“ für diversitätsreflektierte Lehre


Implementierung eines Buddy Programms für internationale Erstsemestrige


Umsetzung des Karrierebegleitungsprogramms „reach higher, reach beyond“

 

Eine ausführliche Darstellung und Reflexion auf die Inhalte und Arbeitsphasen des mdw-Diversitätsstrategieentwicklungsprozesses finden Sie zur Nachlese in dem Artikel »Qualitätskriterien diversitätsorientierter Organisationsentwicklung. Die mdw-Diversitätsstrategie als Beispiel« von Ulli Mayer und VRin Gerda Müller, aus dem Band „Üben und Ver_Üben“ (transcript, 2025).

Die mdw positioniert sich für ein kritisches, politisiertes Verständnis von Diversität, das basierend auf diskriminierungskritischen Konzepten agiert und die Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten möglichst vieler an allen Ressourcen zum Ziel hat.

Diversität fungiert dabei – mit Maisha-Maureen Auma – als Analysekategorie und Instrument um Strukturen und Prozesse auf ihre Machtverhältnisse, ihre Ein- und Ausschlüsse sowie auf ihre sozialen Konstruktionsprinzipien zu überprüfen und aufzubrechen. In der kritischen Arbeit mit Diversität geht es demnach darum, Zuschreibungen, Diskriminierungsmechanismen und -formen, Bewertungssysteme und Ausschlüsse zu erkennen, in einem gesellschaftspolitischen Rahmen zu reflektieren und Schritte zu setzen, diesen entgegenzuwirken und sie abzubauen.

Mit der kontinuierlichen Arbeit an der Diversitätsstrategie soll die Vision einer gewalt-, diskriminierungs- und beschränkungsfreien Universität auf allen Ebenen weitergeführt werden. Im Zuge der nachhaltigen Verankerung und zukünftigen Weiterführung der mdw-Diversitätsstrategie wird ein vertiefender Fokus auf die Ziele »Reduzierung von Ausschlussmechanismen«, »Verankerung von Gender- und Diversitätskompetenz« sowie »Erwerb und Aneignung von Gender- und Diversitätswissen« gesetzt werden.

mdw-Richtlinien

 

Code of Conduct

Der Code of Conduct der mdw bündelt wesentliche Grundsätze und gemeinsame Werte, die für das Handeln aller Beschäftigte der mdw leitend sind. Damit setzt der Code of Conduct Handlungsmaßstäbe für ein respektvolles und professionelles Miteinander an der mdw und im Kontakt mit externen Partner_innen und der Öffentlichkeit. 

 

Richtlinie des Rektorats zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Diskriminierung und Machtmissbrauch, darunter sexuelle Belästigung, geschlechtsbezogene Belästigung, Belästigung aufgrund der sexuellen Orientierung sowie Formen von sexualisierter Gewalt stehen im Widerspruch zu den zentralen Grundsätzen und Werten der mdw. Die Richtlinie des Rektorats zielt darauf, jegliche Form von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zu verhindern und bietet eine Orientierungshilfe und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Vorfällen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.