Informationen für begünstigt behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

Kontaktpersonen für Fragen, Anregungen, Anliegen und Beschwerden: 


Michaela Bayer bayer-m@mdw.ac.at, DW 7501
Sabine Fellinger (Stv.) fellinger@mdw.ac.at, DW 6728
Wichtig zu wissen:
Die Behindertenvertrauenspersonen, gesetzlich festgeschrieben im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), unterliegen der absoluten Schweigepflicht.

 

allgemeine Informationen

Behinderungen können angeboren oder erworben sein, in Kombination oder alleine auftreten, und gleichbleibend oder dynamisch sein. Behinderung ist vielfältig. 

Beispiele für Behinderungsarten:
Zu den Mobiltätseinschränkungen zählen zum Beispiel Lähmungen, Amputationen und Muskelschwund. 
Sinnesbehinderungen umfassen unter anderem Sehbeeinträchtigungen bis zu Blindheit oder Hörbeeinträchtigungen bis zu Gehörlosigkeit. 
Unter Psychische Erkrankungen fallen beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder Suchterkrankungen. 
Als innere Erkrankungen werden Erkrankungen wie Autoimmunerkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparats oder Diabetes mellitus (hier insbesondere, wenn eine dauerhafte Therapie mit Tabletten oder Spritzen erforderlich ist) bezeichnet. 
Lern- und kognitive Behinderungen umfassen zum Beispiel Dyslexie, Dyskalkulie oder Entwicklungsverzögerungen.
Dyslexie, Dyskalkulie zählen auch zum Bereich der Neurodivergrenzen, der außerdem unter anderen die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und die Autismusspektrum-Störung (ASS) umfasst.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Grad der Behinderung: bestimmt die Schwere der Behinderung
  • Geregelt in der Einschätzungsverordnung
  • Begünstigtenstatus
  • Behindertenpass
  • Erweiterter Kündigungsschutz

 

Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile

  • Behindertenvertrauensperson
  • Förderungen für Arbeitsplatzanpassungen
  • Einsparung von Abgaben wie U-Bahn-Steuer oder Kommunalsteuer
  • zusätzliche Urlaubstage
 

Einstellungspflicht und Ausgleichtaxe

  • Einstellungspflicht ab 25 Mitarbeitenden
  • Ausgleichtaxe pro Pflichtarbeitsplatz und Monat
 

Feststellungsbescheid

Der Bescheid für die Zuerkennung zum Kreis der begünstigten Behinderten (Feststellungsbescheid) kann kostenlos beim Sozialministeriumservice beantragt werden kann.
Welche Voraussetzungen es dafür gibt und wie die Beantragung läuft, wird auf der Seite des Sozialministeriums erklärt. 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Kreis der begünstigten Behinderten zählen, können dies  - sofern sie es möchten und es noch nicht der Personalabteilung gemeldet haben - gerne bei der Behindertenvertrauensperson Michaela Bayer bzw. deren Stellvertreterin Sabine Fellinger bekanntgeben. Die Behindertenvertrauenspersonen sagen absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit zu und werden aktiv an der Beseitigung von Hindernissen arbeiten, damit alle Mitarbeitenden die gleichen Chancen haben, sich zu entwickeln und zum Erfolg der mdw beizutragen.
Falls gewünscht, wird in der Folge die Personalabteilung informiert. Eine direkte Meldung an die Personalabteilung ist auch möglich.
Durch die Steigerung der Zahl der begünstigt behinderten Beschäftigten an der mdw ergeben sich auch Vorteile für die mdw:
- manche Förderschiene der öffentlichen Hand wird für die mdw geöffnet
- die sogenannte Ausgleichstaxe reduziert sich