Ab 12. Mai 2014 wird die elektronische Einreichung aller wissenschaftlichen Abschlussarbeiten (wissenschaftliche Master-/ Diplomarbeiten und Dissertationen) in ordentlichen Studien an Ihren Instituten und deren Überprüfung mittels Antiplagiatssoftware eingeführt.
Grundlage für diese Maßnahme bildet die „Richtlinie des Rektorats zur akademischen Integrität“, die im heutigen Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde. Sie enthält einerseits eine Handlungsanleitung und legt andererseits die an unserem Haus entwickelte und mittlerweile österreichweit gültige Plagiatsdefinition fest. Außerdem ersetzt diese Richtlinie die Richtlinie des Rektorates „Umgang mit Plagiatsfällen“ vom 11.9.2012.

 

  • Um entsprechend der neuen Richtlinie vorzugehen, muss von den Studierenden das elektronische Hochladen der Arbeit vor der Abgabe der gebundenen Arbeit erfolgen. Die Betreuenden mögen daher bitte ihre Studierenden darauf hinweisen, dass ab nun Abschlussarbeiten zuerst elektronisch in mdwOnline hochgeladen werden müssen.

  • Das elektronische Hochladen bedeutet keinen großen Mehraufwand für die Betreuenden an Ihrem Institut, lediglich ein formaler Check der Metadaten und der Abstracts ist von den Betreuenden durchzuführen. Danach wird automatisch ein Email an die/den Studierende/n versendet.

  • Erst nach Erhalt des Bestätigungsmails kann die gebundene Version der Arbeit von den Studierenden abgegeben werden!

  • Nach Überprüfung der Arbeiten mittels einer Antiplagiatssoftware bekommt der/die jeweilige Betreuer/in elektronisch ein entsprechendes Informationsschreiben mit dem Ergebnis und Hinweisen zur weiteren Vorgehensweise.

  • Die Beurteilungsfrist für Diplom- und Masterarbeiten beträgt gemäß § 22 (7) Satzungsteil Studienrecht 2 Monate bzw. für Dissertationen gemäß § 23 (6) Satzungsteil Studienrecht 4 Monate. Die Frist beginnt erst mit Abschluss des Einreichvorgangs, dh mit Abgabe der gebundenen Arbeit, zu laufen. Für die nächsten Abgabetermine sollten die Studierenden darüber informiert werden, dass sich die Zeitläufe im Vorfeld bis zum Abschluss des Einreichvorgangs verlängern können.

Hingewiesen sei noch darauf, dass die Antiplagiatserkennungssoftware lediglich ein weiteres Werkzeug zur Verbesserung der Qualität von Abschlussarbeiten ist. Die Information, dass keine textidenten Stellen gefunden wurden, bedeutet jedoch nicht endgültig, dass es sich bei der Arbeit um kein Plagiat handelt!
Ich darf Sie um Weiterleitung dieser Email samt Anhang an die Betreuenden und um entsprechende Information Ihrer Kolleginnen und Kollegen in Lehre und Verwaltung bitten.
Angehängt finden Sie eine Dokumentation, um sich mit den einzelnen Schritten vertraut zu machen. Außerdem sind weiterführende Informationen unter
www.mdw.ac.at/abschlussarbeit abrufbar.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

OrganisationsRecht und Berufungsmanagement