HRS4R – Recruiting

Professionelle Rekrutierungsverfahren leisten einen wesentlichen Beitrag zur Profilierung und Qualitätssicherung der mdw. Dazu zählen neben der Formulierung ausdifferenzierter Anstellungskriterien auch die Ausschreibungsstrategie und das gesamte Auswahlverfahren.

Transparente Prozesse
Um ein offenes, transparentes und leistungsorientiertes Verfahren zu gewährleisten, gibt es, je nach Art der Beschäftigung, unterschiedliche gesetzliche und interne Regelungen für Einstellungsverfahren, wie z.B. die Satzung und Richtlinien des Rektorats. Alle diese Regelungen sind öffentlich zugänglich. Die Veröffentlichung einer OTM-R-Policy (kurz for Open, Transparent, Merit-based Recruitment) ist Teil der geplanten Maßnahmen im Rahmen des HRS4R-Prozesses.

Die mdw ist bestrebt, Mitarbeiter_innen mit exzellenter Qualifikation in Lehre, Forschung und Verwaltung zu gewinnen und als zukunftsgerichtete Arbeitgeberin attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Zur Unterstützung eines professionellen Recruiting-Prozesses wird für alle Stellen der Universität, einschließlich der Berufungsverfahren, ein digitales Bewerbungsmanagement in Form des mdw-Bewerbungsportals verwendet.

Die prominente Veröffentlichung offener Stellen auf der mdw-Website, auf Online-Plattformen, die Verbreitung in Fachkreisen sowie die internationale Ausschreibung von künstlerischen und wissenschaftlichen Positionen über EURAXESS ermöglichen es, hervorragende nationale wie internationale Bewerber_innen anzusprechen und unterstützen auf diese Weise die verstärkten Internationalisierungsbestrebungen der mdw.

Gleichbehandlung
Im gesamten Rekrutierungsprozess wird besonderer Wert auf die Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung gelegt; die mdw hat sich ausdrücklich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal zu erhöhen. In diesem Zusammenhang achtet der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen auf die Einhaltung der Bestimmungen des Frauenförderungsplans und des Gleichbehandlungsplans der mdw.

Auch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Sicherung der Rechte von Bewerber_innen wird sichergestellt.