Studienunterstützung
Die Studienunterstützung soll studienbezogene Kosten ausgleichen, die durch andere Förderungsmaßnahmen nicht abgedeckt werden können.
Wer kann dieses Stipendium beantragen?
Studierende und Absolventen ordentlicher Studien, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt. Voraussetzung ist ein günstiger Studienverlauf bei sozialer Notlage.
Kontakt
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Abteilung III/6
Minoritenplatz 5, 1010 Wien