Leistungsstipendium

Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen gemäß § 57 StFG.

Wer kann dieses Stipendium beantragen?

  • Österreichische Staatsbürger_innen (§ 2 Z.1 iVm § 3 StFG)
     
  • Gleichgestellte Ausländer_innen und Staatenlose (§ 2 Z.2 iVm § 4 StFG).

Fristen und Antragstellung

Die aktuellen Antragsfristen und erforderlichen Unterlagen werden zeitgerecht bekannt gegeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Büros der Studiendirektorin.


Kontakt

Büro der Studiendirektorin
Mag.a Eva Seisenbacher
Ungargasse 14, 1030 Wien
Gebäudeteil U, 1.Stock, Raum U 0122

T +43 1 71155 2010
studiendirektorin@mdw.ac.at
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