Studienunterstützung

Die Studienunterstützung soll studienbezogene Kosten ausgleichen, die durch andere Förderungsmaßnahmen nicht abgedeckt werden können.

Wer kann dieses Stipendium beantragen?

Studierende und Absolvent_innen ordentlicher Studien, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt. Voraussetzung ist ein günstiger Studienverlauf bei sozialer Notlage.

Formulare für Ansuchen werden nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem BMBWF per E-Mail übermittelt.


Kontakt

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Abteilung III/6
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

sus@bmbwf.gv.at
bmbwf.gv.at