Anmeldefristen zur Zulassungsprüfung für das
Studienjahr 2010/11:
Schauspiel 11. Juni 2010 für den Prüfungstermin Juli
Schauspielregie 19. März 2010 für den Prüfungstermin März
Allgemeines
Ziel des vierjährigen Studiums ist eine Ausbildung, die den angehenden Schauspielern und Regisseuren handwerkliches Können, Handlungsfähigkeit und intellektuelle Kompetenz für eine sich ständig wandelnde Theaterrealität verleiht.
Voraussetzungen
Die Bewerbung um die Aufnahme als ordentlicher Hörer hängt von der erfolgreichen Ablegung der Zulassungsprüfung ab.
Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für das Studium. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums.
Für den Studienzweig Schauspielregie ist die allgemeine Universitätsreife nachzuweisen oder ist gleichwertiger Nachweis zu erbringen.
Die Studiendauer für den Studienzweig Schauspiel wie für den Studienzweig Schauspielregie beträgt jeweils 8 Semester.
Studiengang
Das Studium Darstellende Kunst gliedert sich in 3 Studienabschnitte. Der erste Studienabschnitt (Grundstudium) umfasst 1 Semester und wird von den Studierenden beider Studienzweige gemeinsam absolviert.
Im Studienzweig Schauspiel umfasst der zweite Studienabschnitt 2, der dritte Abschnitt 5 Semester.
Im Studienzweig Schauspielregie umfasst der zweite Studienabschnitt 3, der dritte Abschnitt 4 Semester.
Beide Studienzweige werden mit dem akademischen Grad „Magister/Magistra artium“ abgeschlossen.
Anforderungen für die Zulassungsprüfung
finden Sie über die homepage des Institutes.