Masterarbeit Musik 

 

» Merkblatt über formale Anforderungen bei der Gestaltung von Hochschulschriften (PDF)

» Richtlinien und Leifäden (Akademische Intergrität)

 

In diesem Masterstudium ist eine wissenschaftliche Masterarbeit aus einem der beiden Unterrichtsfächer bzw. der pädagogischen Spezialisierung zu verfassen. Wird die Masterarbeit an der mdw geschrieben, sind die folgenden Absätze zu beachten:

 

  • Themenwahl

Studierende haben das Recht, das Thema ihrer Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen, wobei aus allen an der mdw vertretenen wissenschaftlichen Fachbereichen einschließlich der Bildungswissenschaften und der Fachdidaktik/Musikpädagogik sowie aus dem Fachbereich Musiktheorie gewählt werden kann. Dabei wird empfohlen, dass die Themenstellung oder Teilaspekte der Themenstellung einen Bezug zur Profession des Musiklehrberufs aufweisen. Das Masterarbeitsseminar ist in dem entsprechenden Fachbereich zu belegen, in dem die Masterarbeit verfasst wird. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für eine_n Studierende_n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

 

  •  Genehmigung der Themenwahl

Das Thema und der_die Betreuer_in der Masterarbeit sind zu Beginn des 3. Semesters dem_der Studiendekan_in schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und der_die Betreuer_in gelten als angenommen, wenn der_die Studiendekan_in diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der
Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt oder Thema und Betreuung ausdrücklich genehmigt. Ein Betreuer_innenwechsel ist bis zur Beurteilung der Masterarbeit zulässig. Die Richtlinien des Rektorats zur wissenschaftlichen Masterarbeit sowie zur Akademischen Integrität sind einzuhalten.

Ansuchen um Genehmigung von Thema und Betreuer:innen: 

» MA MU/IMG - Wissenschaftliche Masterarbeit

 

  • ECTS Credits

Die Master-Abschlussphase umfasst 30 ECTS Credits. Der Masterarbeit werden 24 ECTS Credits, der Lehrveranstaltung „Analyse – Reflexion – Kritik“ 2 ECTS Credits, dem begleitenden wissenschaftlichen
Kolloquium zur Masterarbeit 2 ECTS Credits und der studienabschließenden Masterprüfung 2 ECTS Credits zugeteilt.