Keine Zulassungsprüfungen laut Fachcurriculum 18W
Zulassungsfrist für das Masterstudium Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung Studienjahr 2022/2023
Wintersemester: Montag 11.07. – Montag 05.09.2022
Sommersemester: Montag 09.01. – Sonntag 05.02.2023
(siehe auch unter Einteilung des Studienjahres)
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen dem Prüfungsreferat für musikpädagogische Studien am Rennweg vorzulegen:
- - allgemeine Universitätsreife
- - besondere Universitätsreife
- - Kenntnis der deutschen Sprache (Niveau C1) sowie
- - künstlerische, leistungsbezogene, persönliche, fachliche und pädagogische Eignung (diese ist grundsätzlich durch ein zuvor erfolgreich abgeschlossenes, facheinschlägiges Lehramts-Bachelorstudium gegeben)*
*Da BA Lehramt ME und MA Lehramt ME als kohärente, aufeinander aufbauende Studien konzipiert sind, gelten als facheinschlägig jedenfalls das an der mdw erfolgreich abgeschlossene BA Lehramt ME sowie das im Verbund Süd-Ost sowie im Verbund Mitte angebotene Bachelorstudium (240 ECTS) im Unterrichtsfach Musikerziehung. Bei Vorweis der Voraussetzungen sowie Vorlage der genannten Abschlüsse sind die Studienwerber_innen daher ohne weitere Voraussetzungen zuzulassen.