Zulassung – Masterstudium MU/IMG
Die Zulassung zum Masterstudium mit den Unterrichtsfächern "Musik" und "Instrumentalmusik & Gesang" setzt den Abschluss eines gleichwertigen Bachelorstudiums für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) gemäß Punkt 2.1 der Anlage zu § 30a Abs. 1 Z 4 HS-QSG oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Es gibt keine Zulassungsprüfung für das Masterstudium. Sie müssen sich für das konsekutive Masterstudium an der mdw lediglich innerhalb der Zulassungsfrist für das Masterstudium Lehramt inskribieren (Einteilung des Studienjahres)
Ablauf
- Falls Sie Ihr Bachelorstudium Lehramt an der mdw abgeschlossen haben, wenden Sie sich in gewohnter Weise bezüglich der Erst-/Weitermeldung an das Studiencenter.
- Externe Bewerber*innen, die ihr Bachelorstudium Lehramt nicht an der mdw absolviert haben, übermitteln ihre Zeugnisse inklusive Transcript of Records an das Studiencenter, um die Gleichwertigkeit als facheinschlägiges Vorstudium im Sinne des Curriculums §3 (1) feststellen zu können. Jedenfalls vorausgesetzt ist ein Abschluss mit zwei Unterrichtsfächern und einem Umfang von mindestestens 180 ECTS.