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Zulassung
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Zulassung – Masterstudium MU/IMG
Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines gleichwertigen Bachelorstudiums für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) gemäß Punkt 2.1 der Anlage zu § 30a Abs. 1 Z 4 HS-QSG oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Es gibt keine Zulassungsprüfung für das Masterstudium. Sie müssen sich für das konsekutive Masterstudium an der mdw lediglich innerhalb der Zulassungsfrist für das Masterstudium Lehramt inskribieren (Einteilung des Studienjahres)
Externe Bewerber*innen können sich vorab beim StudienCenter über die Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse informieren.