Zulassung – Masterstudium MU/IMG

 

  • Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines gleichwertigen Bachelorstudiums für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) gemäß Punkt 2.1 der Anlage zu § 30a Abs. 1 Z 4 HS-QSG oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
  • Es gibt keine Zulassungsprüfung für das Masterstudium. Sie müssen sich für das konsekutive Masterstudium an der mdw lediglich innerhalb der Zulassungsfrist für das Masterstudium Lehramt inskribieren (Einteilung des Studienjahres)
  • Externe Bewerber*innen können sich vorab beim StudienCenter über die Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse informieren.