FAQ zum Erweiterungsstudium Primarstufe Musik 

Ist das Studium berufsbegleitend studierbar?

Das Curriculum sieht kein ausdrücklich berufsbegleitendes Studium vor. Es wird jedoch angestrebt, das Studium administrativ so flexibel wie möglich zu organisieren, um eine berufsbegleitende Absolvierung bestmöglich zu unterstützen.

Gilt das Erweiterungsstudium ausschließlich für mdw-Studierende bzw. Absolvent:innen oder auch für z. B. IGP-Studierende anderer Universitäten?

Der Studienort ist nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist die absolvierte Studienrichtung. Voraussetzung ist ein Masterstudium MA IGP oder MA MBP.

 

Muss ich das Erweiterungsstudium absolvieren, um an einer Volksschule unterrichten zu dürfen? Inwiefern ist es dienstrechtlich relevant?

Derzeit bestehen verschiedene Möglichkeiten, an Volksschulen tätig zu sein, etwa über das Bildungsministerium oder im Rahmen von Kooperationsmodellen zwischen Musikschule und Volksschule. In diesen Modellen unterrichten Musikschullehrende meist gemeinsam mit Lehrpersonen der Volksschule und sind nicht alleinverantwortlich für den gesamten Musikunterricht.

Mit dem Erweiterungsstudium Primarstufe – in Verbindung mit dem entsprechenden Dienstrecht – wird es möglich, eigenständig Klassenunterricht in der Volksschule zu übernehmen.

 

Wird der Abschluss rechtlich einem Lehramt gleichgestellt, sodass auch eine finanzielle Gleichstellung besteht?

Da das Studium im Dienstrecht verankert ist, ist davon auszugehen, dass eine entsprechende finanzielle Gleichstellung gegeben sein wird.

 

Kann ich mir Leistungen aus dem BA IGP-Studium für das Erweiterungsstudium anrechnen lassen (z. B. Schwerpunkt Elementare Musikpädagogik)?

Ja. Das Erweiterungsstudium ist so konzipiert, dass bereits absolvierte Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium – bis hin zu Fächern wie Stimmbildung oder Sprechtechnik – angerechnet werden können bzw. angerechnet werden sollen. Die konkrete Anerkennungsverordnung steht jedoch noch aus.

 

Kann ich parallel die Zulassungsprüfung für MA IGP und für das Erweiterungsstudium absolvieren, oder muss ich das Masterstudium bereits begonnen haben?

Ja, Sie können sich im selben Semester sowohl für die Zulassungsprüfung des Masterstudiums (MA IGP oder MA MBP) als auch für jene des Erweiterungsstudiums anmelden. Voraussetzung für den tatsächlichen Beginn des Erweiterungsstudiums ist jedoch eine positiv absolvierte Masterzulassungsprüfung sowie ein erhaltener Studienplatz.

 

Ansprechpersonen:

Manuela Leißer (StudienService Musikpädagogik): Organisatorische Fragen zur Zulassungsprüfung

Amira El-Hamalawi. (Studienkommission): Inhaltliche Fragen zu ZP und Studium

Imke Oldewurtel (Studiendekanat): Organisatorische Fragen zum Studium