Zulassungsprüfung Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik
Zulassungsprüfungstermine für das Sommersemester 2024
Der Nachweis der künstlerischen Eignung im zentralen künstlerischen Fach findet ausschließlich im Jänner im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfungen statt.
Anmeldezeitraum zur Zulassungsprüfung: 23.10.–29.11.2023
Orientierungsgespräche: 29.01.2024, 14–16 Uhr (Anwesenheitspflicht vor Ort! - Raum wird noch bekannt geben)
Informationen zur Zulassungsprüfung
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Teile:
1. Nachweis von für das Unterrichtsgeschehen ausreichenden Kenntnissen aus Klavier:
Prüfungsanforderungen finden Sie auf der Homepage des Ludwig van Beethoven Instituts
Dieser Nachweis kann durch das Vorlegen von Zeugnissen der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien oder einer an deren anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung über 8 Semester Klavier, Klavierpraktikum (o.Ä.) bzw. 6 Semester (für Studierende mit dem zentralen künstlerischen Fach Gitarre) Klavier, Klavierpraktikum (o.Ä.) oder durch Vorspiel mehrerer Stücke inadäquatem Schwierigkeitsgrad erbracht werden. Dieser Nachweis entfällt bei Zulassungswerbern, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo oder Tasteninstrumente der Popularmusik gewählt haben. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu der im Folgenden genannten 2.Teilprüfung.
2. Nachweis der künstlerischen Eignung im zentralen künstlerischen Fach:
Informationen dazu finden Sie auf den Informationsblättern zur Zulassungsprüfung Instrumental(Gesangs)pädagogik Master
3. Orientierungsgespräch:
Die in dem Motivationsschreiben enthaltenen Inhalte sind Gegenstand eines verpflichtenden (kommissionellen) Orientierungsgespräches, das insbesondere den Möglichkeiten der Individualisierung des Masterstudiums gewidmet ist.
Leitfaden zum Motivationsschreiben und Orientierungsgespräche zur Zulassungsprüfung ins Masterstudium