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In einem Erweiterungsstudium können Sie ein drittes Unterrichtsfach studieren.
Einen Auszug dazu finden Sie in der Satzung/Studienrecht unter § 21: Studien zur Erweiterung von Lehramtsstudien gemäß §§ 54b und 54c UG
Erklärung zum Bachelorstudium
Erklärung zum Masterstudium