Erweiterungsstudium

 

In einem Erweiterungsstudium können Sie ein drittes Unterrichtsfach studieren.

 

Einen Auszug dazu finden Sie in der Satzung/Studienrecht unter § 21: Studien zur Erweiterung von Lehramtsstudien gemäß §§ 54b und 54c UG

Erklärung zum Bachelorstudium

Erklärung zum Masterstudium