Bachelorarbeiten – BA Musik (MU)
(das neue Merkblatt wird noch bekannt gegeben)
Im Unterrichtsfach Musik ist eine Bachelorarbeit zu verfassen. Zum Verfassen einer Bachelorarbeit geeignet sind Lehrveranstaltungen der Art SE und PS aus den Studienbereichen Musiktheorie, Wissenschaften, Fachdidaktik und dem Wahlstudienbereich (ausschließlich an der mdw absolvierte Lehrveranstaltungen) sowie aus den Lehrveranstaltungen der ABG mit Ausnahme des begleitenden Seminars zur BA-Arbeit (fachübergreifend) im Studienbereich E.
Verfassen der Bachelorarbeit:
Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl Nr 111/1936 idgF zu beachten und die Regeln der guten künstlerischen oder wissenschaftlichen Praxis einzuhalten. Gute künstlerische oder wissenschaftliche Praxis bedeutet, im Rahmen der Aufgaben und Ziele der mdw die rechtlichen Regelungen, ethischen Normen und den aktuellen Erkenntnisstand des jeweiligen Faches einzuhalten. Teil I der Richtlinie des Rektorats zur akademischen Integrität ist zu beachten. Für die Verwendung geschlechtergerechter Sprache gilt § 1 des Frauenförderungsplans der mdw.
Bachelorarbeit und Studierendenmobilität:
Wird ein Teil der Bachelorarbeitsrecherchen im Rahmen eines Mobilitätsprogramms abgewickelt, besteht die Möglichkeit, diesen Teil als „Recherchen zu Bachelorarbeiten“ über Antrag an den_dieStudiendirektor_in anzuerkennen.
Im Unterrichtsfach Instrumentalmusik und Gesang (UF IMG) ist keine Bachelorarbeit vorgesehen.