Richtlinien für die Umsetzung des Projekts


Zeitplan und Projektablauf laut Konzeption im Antrag


Laufzeit (inkl. Abrechnung) max. 1,5 Jahre nach positivem Förderbescheid bzw. nach Absprache


Die GGD ist regelmäßig über den Fortschritt, insbesondere bei inhaltlichen Abweichungen zum eingereichten Vorhaben, zu informieren


Kennzeichnung der Förderung:

  • auf allen Veröffentlichungen ist zu vermerken:
    »Gefördert durch den Gender|Queer|Diversität-Call«
  • sowie das Logo der mdw und der GGD ist anzuführen


Verwendung von geschlechter- und diversitätsreflektierter Sprache und Bildpolitik


Berücksichtigung von Aspekten barrierefreien Veranstaltens & nachhaltigem FAIRanstalten


Stete Sichtbarkeit des Vorhabens auf der Website des Instituts/der OE

 

Modalitäten für die Abrechnung und Berichtslegung


Finanzielle Abwicklung: Die anfallenden Kosten sind zunächst über die Kostenstelle des eigenen Instituts/der OE zu bezahlen. Nach Abschluss des Vorhabens, Vorlage des Abschlussberichts inkl. Projektabrechnung und positiver Prüfung durch die GGD, wird die maximal zugesprochene Fördersumme seitens der GGD per Innenauftrag angewiesen.


Ein Abschlussbericht im Umfang von mindestens zwei Seiten ist uns bis spätestens drei Monate nach Ende des Projekts zuzusenden (ggd@mdw.ac.at). Dabei orientieren Sie sich bitte an den Angaben und Fragestellungen im Einreichformular und legen zentrale Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung zu gesetzten Zielsetzungen und angesprochenen Zielgruppen dar.


Die Auszahlung der zugesprochenen Fördersumme erfolgt nach ordnungsgemäßem Abschluss des Projekts sowie nach positiver Prüfung des Abschlussberichts bzw. der Projektdokumentation und der Projektabrechnung durch die GGD.

Projektabrechnung: Voraussetzung für die Auszahlung ist die fristgerechte Vorlage einer nachvollziehbaren und vollständigen Aufstellung der tatsächlich angefallenen und projektbezogenen Kosten (Realkosten). Ausbezahlt wird der nachgewiesene Betrag, maximal jedoch die zugesprochene Fördersumme.

Die Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen ist nicht erforderlich. Die GGD behält sich jedoch vor, im Einzelfall ergänzende Auskünfte oder Nachweise anzufordern.

Eigene Leistungen von Angehörigen der mdw, insbesondere von mdw-Angestellten, sind nicht förderfähig und können nicht abgerechnet werden.